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Bedrohungslagen
vermeiden

Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
sind nicht verhandelbar

Auf Grundlage allgemeiner Grundsätze zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt konkretisieren wir den Rahmen für einen effektiven und gelebten Gesundheitsschutz-, Arbeitssicherheits- sowie Umweltschutz. 

Die größte Bedrohungslage ist Fahrlässigkeit

Über Allem steht die zentralen Ansage, Fahrlässigkeit nicht zu tolerieren.

Fahrlässigkeit ist der schuldhafte Auslöser jeder  vermeidbaren Katastrophe mit seinen Folgen für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt.

 

Hier steht insbesondere auch eine Form der Nachhaltigkeit im Raum,  Bedrohungslagen und Gefährdungen unaufhaltsam, anhaltend und nachwirkend immer wieder neu zu beurteilen, verbunden mit Anpassung aller bereits bestehenden Maßnahmen zur Vermeidung jeden fahrlässigen Verhaltens.

Zum Wohlergehen aller Mitglieder bei der Vereinsarbeit engagieren sich Vereine insofern auch für Aus- und Weiterbildung zur Vermeidung von Bedrohungslagen während internen und externen Veranstaltungen und Vereinsreisen und tragen so auf vielfältige Weise zu Gesundheit, Sicherheit, Umwelt im Sinne Gemeinwesens bei.

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Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung in Vereinen ist gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" für Arbeiten von Beschäftigten, Teilnehmer an Veranstaltungen und ehrenamtlich Tätigen genau so obligatorisch, wie in Unternehmen. Insofern ermöglicht sie, Gefährdungen und Belastungen im Vereinsbetrieb früh genug zu erkennen. Es sind zwingend Maßnahmen zur Verbesserung festzulegen und zu dokumentieren.

Angefangen mit medizinischer Versorgung, Rufnummernverzeichnis, Erste-Hilfe-Material und eigenen Ersthelfern sind Gesundheitsrisiken, Gefährdung durch Infektion, Gefährdung der Umwelt, Aufenthalt in Gefahrenbereichen entgegenzuwirken oder zu vermeiden.

 

Gemäß Gefährungsbeurteilung sowie Grundsätzen und Leitlinien wäre zumindest sicherzustellen, dass ein Maßnahmenkatalog bereitsteht.

Ansage

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