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Sozialbahnhof

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Hissler René

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bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv)

Seit 2005 Gründungs- und Vorstandmitglied des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e.V. (bdvv)
Seit 2018 Vorsitzender des Vorstandes
Seit 2022 Initiator...

Joost Schloemer

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Vorsitzender des Vorstandes

Rechtsanwalt

Ich bin seit 1999 Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Arbeitsrecht und habe über 15 Jahre als Vertragsanwalt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Thüringen gearb...

RA Oliver Vogelmann-Kopf

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Rechtsanwalt-Vorstand

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Aufwandsentschädigung

Aufwandsentschädigungen stellen eine wichtige finanzielle Unterstützung für ehrenamtlich tätige Mitglieder eines Vereins dar. Sie decken Auslagen und Aufwendungen wie Fahrtkosten, Verpflegung und andere notwendige Ausgaben ab. Diese Entschädigungen sind in der Regel steuerfrei, solange sie angemessen sind und die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Damit ein Verein Aufwandsentschädigungen gewähren kann, ist eine entsprechende Satzung erforderlich. Diese sollte klare Regelungen zur Höhe der Entschädigung, zur Art der Tätigkeit und zur Nachweispflicht enthalten. Aufwandsentschädigungen erhöhen die Attraktivität ehrenamtlicher Tätigkeiten und mindern die finanzielle Belastung der Mitglieder. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, die Motivation und das Engagement der Ehrenamtlichen zu stärken, was langfristig zu einer stabileren Vereinsstruktur führt.

Tipps zur Aufwandsentschädigung

Bei der Zahlung von Aufwandsentschädigungen sollten Vereine einige Aspekte berücksichtigen, um die Vorteile optimal zu nutzen. Zunächst ist es wichtig, die Satzung des Vereins genau zu beachten und regelmäßig zu überprüfen, ob die festgelegten Regelungen noch aktuell sind. Zweitens sollten die Ausgaben sorgfältig dokumentiert werden, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden. Drittens ist es ratsam, regelmäßig Feedback von den Ehrenamtlichen einzuholen, um sicherzustellen, dass die Aufwandsentschädigungen tatsächlich die entstehenden Kosten decken und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Satzung genau beachten

Die Satzung eines Vereins bildet die Grundlage für die Gewährung von Aufwandsentschädigungen. In ihr sollten die Voraussetzungen für die Zahlung klar definiert sein. Dazu gehört die Festlegung der Höhe der Entschädigung, die Art der zu entschädigenden Tätigkeiten und die Notwendigkeit der Nachweispflicht. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Satzung ist notwendig, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen des Vereins und seiner Mitglieder entspricht.

Ausgaben sorgfältig dokumentieren

Eine genaue Dokumentation der Ausgaben ist unerlässlich, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden. Dies beinhaltet das Sammeln von Belegen und das Führen eines detaillierten Ausgabenprotokolls. Diese Praxis hilft nicht nur bei der internen Kontrolle, sondern ist auch im Falle einer Prüfung durch Finanzbehörden von großer Bedeutung.

Regelmäßig Feedback einholen

Regelmäßiges Feedback von den ehrenamtlich Tätigen ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Aufwandsentschädigungen tatsächlich die entstandenen Kosten decken. Dies ermöglicht es dem Verein, notwendige Anpassungen vorzunehmen und die Zufriedenheit der Mitglieder zu erhöhen. Ein strukturiertes Feedbacksystem kann helfen, kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten.

Wichtige Vergütung

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Eine Aufwandsentschädigung ist eine pauschale Vergütung, die an ehrenamtlich tätige Mitglieder eines Vereins gezahlt wird, um ihre Auslagen und Aufwendungen zu decken. Dies umfasst Fahrtkosten, Verpflegung und andere Ausgaben. Diese Zahlungen sind in der Regel steuerfrei, sofern sie angemessen sind und die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen. Die Voraussetzungen und Höhe der Aufwandsentschädigung sollten in der Satzung des Vereins klar definiert sein. Durch diese Entschädigungen wird die finanzielle Belastung der Ehrenamtlichen reduziert, was ihre Tätigkeit attraktiver macht.

vereine & proaktiv
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** Transparenz

Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

*** KI-Haftungsausschluss

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