Seit 2013 ist das „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ in Kraft und es ermöglicht „ALLEN“ Kommunen, Landkreisen, Institutionen wie Kirche und gemeinnützigen Organisationen an jeden ehrenamtlich tätige Person die „steuer- und sozialversicherungsfreie“ Vergütung/Anerkennung in Höhe von 840 € bzw. 3.000 € im Jahr auszuzahlen oder bei Verzicht der Auszahlung eine „Zuwendungserklärung Geld“ auszustellen. Diese Zuwendungserklärung bringt eine persönliche Steuererleichterung – ohne dass Geld von der Organisation fließen muss.
Mit diesem Gesetz sollte das Ehrenamt gestärkt werden – doch es wird kaum umgesetzt ! Ursache? Unbekannt – Unwissenheit – Willkür ???
Für die im Ehrenamt tätigen Personen ist es unbegreiflich, warum diese einfache Möglichkeit des „Dankens“ zu zeigen, nicht umgesetzt werden.
Voraussetzung für die Gewährung ist die Erklärung des Empfängers, dass er von dieser gesetzlichen Möglichkeit nicht bei einer anderen Organisation für das jeweilige Jahr anwendet.