Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 20. März 2024 die anliegenden Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 71 SGB XII beschlossen.
Ziel der Empfehlungen ist es, eine Orientierung für eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Umsetzung der Altenhilfe zu bieten und die Bedeutung der (Weiter-)Entwicklung einer Altenhilfeinfrastruktur für die immer größer werdende Gruppe der älteren Menschen zu verdeutlichen.
Die Empfehlungen konkretisieren die Altenhilfe nach § 71 SGB XII als Dreiklang im Sinne einer Infrastrukturverantwortung, eines Beratungsauftrages und von Leistungen im Einzelfall. Sie richten sich sowohl an die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe, als auch an die Entscheider/innen und Planer/innen in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie an die Landesgesetzgeber.
Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) kommt der Empfehlung des Präsidiums des Deutschen Vereins gerne nach und veröffentlich hier die Empfehlungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII Altenhilfe, verbunden mit der Bitte, der Inhalt würde in Ihrer Arbeit Berücksichtigung finden.