Guten Abend in die Runde,
eine Schweizer AG ist Gesellschafter einer GmbH und möchte bei uns Vereinsmitglied werden.
Der eingetragene Verein, der noch nicht als gemeinnützig gilt, aber es anstrebt, möchte als Bio-Binder im Lebensmittelbereich etwas bewegen.
Meine Frage wäre die,
kann die AG, die GmbH -Anteile +Immobilie mit in den Verein einbringen ? Oder würde der Verein Schenkungssteuer zahlen müssen?
Wäre oder muss hier über eine Stiftung nachgedacht werden?
Treuhandstiftung oder nur eine rechtsfähige Stiftung? Zeitfaktor.
Grüße
Frank
Über erste Informationen wäre ich Euch dankbar.
Vermögensschutz, Altersvorsorge, Es gibt eine GmbH, die als Holding fungiert, und 2 operative GmbHs, die das Geld erwirtschaften. Eine CH AG, die Hauptgesellschafterin der Holding ist. Die AG wird nicht mehr gebraucht. Ein Verein, der gegründet wurde, der noch nicht gemeinnützig ist und eigentlich brach liegt. Meine Gedanken sind, die GmbH Holding, die alle Werte hält, gründet zunächst eine Treuhandstiftung(weil es am schnellsten geht), die dann in eine Verbrauchsstiftung übergeht.(Wenn die Stiftung 15-20 J. existiert, reicht mir das).Die AG stiftet bzw. verkauft die GmbH Anteile der Stiftung. So wäre die AG leer und könnte abgegeben werden. Wie würden Sie die Sache angehen? Steuerlich interessant mit einem gemeinnützigen Verein, oder doch lieber eine (Treuhand)Stiftung? Grüße Frank