Eine Entscheidung ermögliche es Vereinen, ihre Mitgliederversammlungen auch in Zeiten von sozialer Distanzierung durchzuführen und trage somit zur Fortführung des Vereinslebens bei.
Außerdem erleichtere es den Teilnehmern, an den Versammlungen teilzunehmen, da sie nicht an einen bestimmten Ort reisen müssen. Insgesamt trage die Möglichkeit von digitalen Mitgliederversammlungen zur Flexibilität und Effizienz im Vereinsleben bei.
Siehe unter Änderungsantrag einer öffentliche Anhörung des Ausschusses.
Der bundesverband deutscher vereine & vebände e. V. begrüsst die Anhörung in bejahender Weise ausdücklich.