Vermögensbindung
Gemeinnützige Vereine müssen sicherstellen, dass ihr Vermögen ausschließlich für die festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet wird. Dies ist eine zentrale Anforderung, um den Status als gemeinnützige Organisation zu behalten. Im Falle einer Auflösung des Vereins muss das restliche Vermögen ebenfalls für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Diese Vermögensbindung schützt vor Missbrauch und erhält die Gemeinnützigkeit.
Schutz des Vereinsvermögens
Die Vermögensbindung ist eine grundlegende Verpflichtung für gemeinnützige Vereine. Sie garantiert, dass das Vermögen des Vereins ausschließlich für die gemeinnützigen Zwecke eingesetzt wird, und verhindert, dass es für andere Zwecke missbraucht wird. Bei einer Vereinsauflösung muss das Vermögen an eine andere gemeinnützige Organisation übertragen werden. Dies sichert nicht nur den Fortbestand der Gemeinnützigkeit, sondern auch das Vertrauen der Mitglieder und der Öffentlichkeit in den verantwortungsvollen Umgang mit Vereinsressourcen.
Vermögensbindung für Gemeinnützigkeit
Vermögensbindung schützt das Vereinsvermögen und sichert die Gemeinnützigkeit des Vereins langfristig ab.
Ausschließliche Verwendung

Das Vermögen des Vereins darf ausschließlich für die festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Schutz bei Auflösung

Bei Auflösung des Vereins muss das restliche Vermögen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, um die Gemeinnützigkeit zu wahren.
Vertrauen durch Kontrolle

Eine klare Regelung zur Vermögensbindung fördert das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen des Vereins.