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DSGVO in Vereinen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Vereine vor die Herausforderung, den Datenschutz systematisch und nachweisbar umzusetzen. Dabei müssen sie nicht nur technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, sondern auch die Prinzipien der Datenminimierung, Zweckbindung und Transparenz beachten. Die Dokumentationspflicht erfordert zudem, dass Vereine nachweisen können, wie sie diesen Anforderungen gerecht werden. Eine besondere Bedrohung liegt in der hohen Bußgeldgefahr bei Verstößen gegen die DSGVO. Hinzu kommt das Risiko von Reputationsverlusten, sollte es zu einem Datenschutzvorfall kommen.

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Weitere DSGVO-Aspekte

Wichtig sind auch die Themen Einwilligungen, Datenschutz-Folgenabschätzung und die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Diese Bereiche erfordern spezielles Augenmerk.

Datenschutz-grundverordnung

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Vereine sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, beim Umgang mit personenbezogenen Daten besondere Sorgfalt walten zu lassen. Dies betrifft sowohl Mitgliederdaten als auch Daten von Angestellten und anderen Personen. Die Verordnung verlangt von Vereinen unter anderem, Daten zu schützen,…

DSGVO

Einwilligungen unter der DSGVO

Einwilligungen müssen nach der DSGVO freiwillig, informiert und eindeutig sein. Vereine müssen daher sicherstellen, dass bei der Erhebung von Daten die betroffene Person ihre Einwilligung zu genau festgelegten Zwecken gibt. Die Einwilligung muss dokumentiert und jederzeit widerrufbar sein.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, wenn bestimmte Arten von Datenverarbeitungen voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben. Vereine müssen bewerten, welche Risiken mit bestimmten Datenverarbeitungen verbunden sind und Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.

Rolle des Datenschutzbeauftragten

Vereine, die regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Diese Person überwacht die Einhaltung der DSGVO, dient als Ansprechpartner für die Datenschutzbehörden und berät den Verein in Datenschutzfragen.

vereine & proaktiv
Vereine, Verbände und Experten

Eine Initiative des bundesver-bandes deutscher vereine & Verbände e. V. (bdvv) in Verbindung mit RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG an gleicher Adresse in Regensburg.

DSGVO

Die europäische Kommission hat mit der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) eine Vorlage geliefert, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, verbunden mit dem Recht auf freie Meinungs-äußerung und Informations-freiheit.

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Willkommen bei vereine::de. Trete noch heute unserer Community bei und blicke hinter die Kulissen. Verlinke deine Vereine und deine Organisation mit vereine::de.

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Vereins- und Gruppenreisen sowie -ausflüge gehören zu den beliebtesten Veranstaltungen und Freizeitbeschäftigungen. vereine::de vermittelt Bus-, Bahn, Schiffs- und Flugreisen weltweit.

* Keine Rechtsberatung

Die Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als solche verwendet werden. Sie dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Bitte beachte, dass jeder Fall individuell ist und eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erforderlich ist, um die Rechtslage in deinem konkreten Fall zu beurteilen. Wenn du Rechtsberatung benötigst, wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens.

** Transparenz

Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

*** KI-Haftungsausschluss

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