Im Energiecontracting können Investitionskosten durch verschiedene Finanzierungsstrukturen geschultert werden, insbesondere durch externe Investoren oder Anleihenmodelle.
1. Externe Investoren:
Hierbei treten Unternehmen oder Einzelpersonen als Kapitalgeber auf und finanzieren die Installation und den Betrieb der Energieanlagen. Diese Investoren erhalten ihre Rendite über die Einnahmen, die der Contractor aus den Servicegebühren des Vereins erzielt. Für Vereine bedeutet diese Struktur einen klaren Vorteil, da sie weder Eigenkapital noch Kredite benötigen und die finanziellen Verpflichtungen auf monatliche Zahlungen beschränkt sind. Die Investoren tragen das Investitionsrisiko und erwarten im Gegenzug eine angemessene Verzinsung ihrer Kapitalanlage.
2. Anleihenmodelle:
Eine alternative Möglichkeit ist die Ausgabe von Anleihen oder sogenannten "Energieanleihen" durch den Contractor oder eine beteiligte Finanzgesellschaft. Hierbei investieren Kapitalgeber durch den Erwerb der Anleihen in das Projekt. Die Rückzahlung erfolgt über die Einnahmen aus den Servicegebühren sowie die eingesparten Energiekosten. Solche Anleihen können sowohl institutionellen als auch privaten Investoren angeboten werden, oft mit attraktiven Zinsen und überschaubarer Laufzeit. Für den Verein entstehen auch hier keine hohen Anfangskosten, da die Finanzierung über die Anleihen sichergestellt ist. Diese Struktur bietet zudem eine höhere Planbarkeit für alle Beteiligten und kann bei Erfolg des Projekts attraktive Renditen für die Anleihezeichner generieren.
Beide Modelle bieten für den Verein eine attraktive Möglichkeit, moderne Energietechnologien zu nutzen, ohne selbst die Investitionslast tragen zu müssen. Die Entscheidung zwischen einem Investoren- und einem Anleihenmodell hängt oft von den individuellen Bedingungen und Zielen des Projekts ab, etwa von der gewünschten Flexibilität und der Höhe der benötigten Investitionssumme.