GESETZLICHER RISIKOHINWEIS
Teilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang mit allen anderen nicht nachrangigen derzeitigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Emittentin.
Bei der Anleihe handelt es sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Kapitalanlage mit Risiken.
Eine Investition in die Anleihe ist, wie jede Kapitalanlage, mit Risiken verbunden. So kann etwa die Emittentin in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und nicht mehr in der Lage sein, die Anleihe bei Endfälligkeit zurückzuzahlen.
Somit kann prinzipiell ein Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden. Jeder Anleger sollte daher in der Lage sein, einen Teil- oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften zu können.
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