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Bürgerdiskriminierung durch Bürgergeld

Autorenbild: Joost SchloemerJoost Schloemer

Die Sorge, dass der Name "Bürgergeld" als diskriminierend empfunden werden könnte, spiegelt die (Un)Sensibilität bei der Benennung von Sozialleistungen wider. Der Name soll meistens die Inklusivität und die Unterstützung der Gemeinschaft hervorheben, kann aber von manchen als Abgrenzung gegenüber denjenigen interpretiert werden, die diese Unterstützung nicht erhalten.


Die Vorstellung eines Grundeinkommens hingegen, welches an die Voraussetzung einer erbrachten Leistung geknüpft ist – sei es durch bezahlte Arbeit, ehrenamtliches Engagement oder andere Beiträge zur Gesellschaft –, stellt einen interessanten Ansatz dar, der in einigen Modellen zum leistungsorientierten statt zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) diskutiert wird. Beim klassischen BGE-Konzept bekommt jeder Bürger einen festen Betrag, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen.

Die Idee, z. B. auch ehrenamtliche Arbeit als Leistung anzuerkennen, erweitert den Begriff von "Arbeit" über die bezahlte Erwerbstätigkeit hinaus und berücksichtigt den gesellschaftlichen Wert dieser Tätigkeiten. Gesellschaftlich nützliche Arbeit, die oft unbezahlt bleibt, könnte auf diese Weise gewürdigt werden und Teil eines umfassenderen Unterstützungssystems sein.


Wichtig bei jeder Form von Sozialleistung ist, dass sie fair gestaltet, effektiv verwaltet wird und nicht als stigmatisierend wahrgenommen wird.


Ein gut durchdachtes Grundeinkommenssystem könnte zur gesellschaftlichen Anerkennung aller Formen von Arbeit beitragen und somit der Sorge, dass fleißige Bürger sich diskriminiert fühlen könnten, entgegenwirken.

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