Eine controverse Diskussion beschäftigt die Politik und spaltet die Gemüter. Inwiefern bedroht die #Öffnung bzw. #Lockerung die #Kurve (Flatten the Curve)?
Es wäre doch so einfach: Wo ein Tresen, eine Theke oder an einer Kasse mit Laufband verkauft oder bezahlt wird oder Selbstbedienung möglich ist, könnte mit gebotenem Abstand verkehrt werden.
Diese Abstandhalten, auch beim Anstehen, also sich gewissermaßen aus dem Weg gehen, sollte sich von selbst verstehen.
Insofern ein Abstandsgebot zwischen sogenannten #Clustern, bestehend aus Einzelpersonen, Eheleuten, Familien, Wohn-, Spiel- oder Arbeitsgruppen (vorzugsh. 1-6 Personen) von mind. einem Klafter (wer läuft denn mit einem Maßband rum) obligatorisch ist.
Wenn nur dieses einzige Gebot des #Clusterns (kontrollierte Gruppenbildung) beachtet, respektiert und überwacht würde, könnten Supermarkt, Blumenladen, Restaurant, Hotel oder Verkehrsmittel, #Kitas, #Schulen oder #Vereine weitermachen wie gewohnt. Risokocluster wie Seniorenheime oder Krankenhäuser gesondert betrachtet.
Einen Cluster zu organisieren, beherrschen gleichermaßen Eltern, LehrerInnen, KindergärtnerInnen, Arbeitgeber, Disponenten, Schicht- oder Bauleiter, Gemüsehändler und jeder Wirt, etc. schon allein bedingt durch tägliche Organisation-, Planungs-, Arbeits- oder Produktionsabläufe immer unter Beachtung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmaßgaben in Abstimmung mit den Betroffenen untereinander oder durch Deligieren.
Warum denn dann nicht auch unter Beachtung von Hygienemaßgaben, etwa wie das Clustern.
Dann wäre #Clustern beinahe ein neues Kulturgut. Clustern im soziologischen Sinne, also einen Raum bzw. einen minimalen Freiheitsgrad (Circumdation), etwa gemäß der anthropometrischen Zeichnung des vitruvianischen Menschen von Loenardo da Vonvi, für sich zu beanspruchen und zu schützen, sollte gleichermaßen gestattet und geboten sein.
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