Selbstbestimmung und Demokratie verteidigen.
Personen, gefangen mit ihren Daten - gespeichert, automatisiert verarbeitet, überwacht und kontrolliert - in den Registern von Organisationen, Unternehmen, Vereinen, Behörden, Banken, Medien, etc., verlieren zunehmend ihre Freiheit bzw. den Schutz der Freiheit, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, wenn sie ihre informelle Selbstbestimmung nicht selbst verteidigen können.
Zu dem Schutz dieses Persönlichkeitsrechts gehören Kenntnis und Anwendung der Datenschutzprinzipien:
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Rechtsgrundlagen) beim Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten
Freiwillige, informierte Einwilligung
Zweckbindung
Transparenz (u.a. Auskunftsrecht, Informations- und Benachrichtigungspflicht)
Vorrang der Direkterhebung beim Betroffenen
Verhältnismäßigkeit
Datensparsamkeit (sachlich und zeitlich)
Dazu hat die europäische Kommission mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Vorlage geliefert, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, verbunden mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Wer den Datenschutz nicht fordert und nicht in Anspruch nimmt, verliert und riskiert mit jedem Klick und jeder Transformation (Zahlungen, Verträge, Mitgliedschaften, Accounts, Abonnements, Buchungen) ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit.
Wenn einer Person ihre Persönlichkeitsrechte ernsthaft bewusst wären, bestünde sie auf den Schutz ihrer persönlichen Daten, statt sich in den Rausch der Datensammler (Big Data) zu fügen.
Daten sind ein grundlegendes Elemente der Macht und werden zunehmend missbräuchlich erfasst, verarbeitet, ausgewertet und genutzt.
Daten werden mit Hilfe digitaler Methoden zur Auswertung des Konsumentenverhaltenes, der Bonität, der Bildung, des Standortes, der Bewegung, der sozialen Situation, der Gesundheit, der Religion und politischen Gesinnung, etc. genutzt, um zu kontrollieren, zu überwachen, zu steuern und zu manipulieren.
Jene Betroffenen sind aufgefordert, den aktiven Datenschutz von den Verantwortlichen und den Nachweis desselben einzufordern, bei Institutionen, Behörden, Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie den Medien.
Suchmaschinen, E-Commerce-Portale, Newsletterversender und Socialmedia-Portale bedrohen die Nutzer gleichermaßen. Wer die Datenschutzprinzipien nicht kennt, den Traking-Cookie nicht selbst bestimmt, DoubleOptIn und Authentifizierung ignoriert und nicht darauf besteht, den Verbleib und die Verarbeitung seiner Daten zu kontrollieren, befindet sich auf der Verliererstrecke, gefangen und verführt durch perfekte Oberflächen und Benutzerfreundlichkeit (User Experience (UX)).
Der Sog der Datensammler, ist die Bedrohungslage Nr. 1. Er bahnt der Autokratie den Weg, wenn die Menschen den Datenschutz nicht würdigen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie die Missstände auf, reklamieren Sie die Standards für regelkonformes Verhalten (Compliance) und Ihre informelle Freiheit für sich, bestehen Sie auf Privatsphäre und Freiräume zur persönlichen Entfaltung, auf Ihre Persönlichkeitsrechte, Mündigkeit und Autonomie und nutzen Sie die Hinweisgeberschutzsysteme, um sich ggf. auch anonym Gehör und Luft zu verschaffen vor Datenherrschaft und Datenmissbrauch unbekannter Fremder.
#Whistleblowing ist Ehrensache, wenn es sich um Demokratie, Freiheit und Ihre Daten geht. Fragen Sie nach der Ombudsstelle in den Organisationen, wenn ihnen der Verbleib ihrer Daten vorenthalten wird und wenn Sie verdächtige Vorgänge entlarven.
Schließen Sie sich der Bewegung an, die Datenschutz als Synonym für Freiheit deutet und vermitteln Sie in Ihren eigenen Reihen das Recht auf informelle Selbstbestimmung und Demokratie.
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