Religions- und Glaubensfreiheit ist die Grundlage für die Förderung religiöser Vereine. Sie können gemeinnützig sein und steuerlich begünstigt werden, wenn die Satzung den Satzungszweck der Förderung von Religion enthält.
Gemeint ist die kultur- und sozialstaatliche öffentliche finanzielle Förderung und Subvention über alle Religionsgemeinschaften hinweg, insofern nicht religiöse Vereine, übrigens aber auch Krankenhäuser, Kindergärten oder Altenheime sowie Einrichtungen von Caritas und Diakonie davon nicht ausgenommen sind.
Kirchliche Veranstaltungen werden gleichermaßen von kommunaler oder staatlicher Seite finanziell gefördert. Dazu gehört auch die Finanzierung von Kulturereignissen verbunden mit den Auslagen für Gruppenreisen und Unterbringung sowie der Auslagen für THW-, Feuerwehr- und Polizeieinsatz, wenn die Veranstaltungssicherheit es gebietet.
Comments