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Gelder auf Privat- und Vereinskonten

Autorenbild: Joost SchloemerJoost Schloemer

Vereinsmitglieder sind in der Regel ja Privatpersonen mit eigenen (Giro-)Konten. Jeder Bundesbürger verfolgt in der Regel die Nachrichten-Sendungen und liest ggf. auch einmal den Wirtschaftsteil der Tageszeitung. Und dennoch ist die Frage nicht leicht zu beantworten, ob alle Privat- und Vereinsgelder sicher angelegt sind.

Vereine::de kann und wird keine Geldanlagevorschläge unterbreiten, aber gerne auf Entwicklungen hinweisen. So verweist der Internationale Währungsfonds (IWF) schon seit Jahren darauf, dass durch die expansive Geldpolitik, die sich von der Realwirtschaft entfernt hat, die internationalen Schuldenberge mit dreistelligen Billionenbeträgen neue Rekordstände erklimmen.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Staatsschulden in den letzten Jahren um über 80 Prozent erhöht haben, fragen sich viele Bürger, wie lange die internationale Verschuldungsorgie eigentlich noch weitergehen soll. In den Gesprächen nach dem Training oder in privater Runde wird immer häufiger die Frage aufgeworfen, ob sich unser Geld bei unseren Banken (noch) in sicheren Händen befindet.

Auch Vereinskonten sind gefährdet
Auch Vereinskonten sind gefährdet

Hierzu einmal folgende Fakten, die nachdenklich machen sollten:


Von dem Begriff „EU-Rettungsschirm“ oder „Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) haben schon viele gehört. Deutschland bürgt z.B. mit einer Haftungssumme von ca. 200 Milliarden Euro.

Wir alle sind aber „Staatsbürger“ und bürgen somit mit unserem persönlichen Vermögen für den Staat mit seinen Staatsschulden. Neu ist allerdings seit ca. 10 Jahren, dass wir alle nicht nur für unser eigenes Land, sondern für die gesamte Staatengemeinschaft der Euro-Länder haften, die den ESM-Vertrag unterschrieben haben.


Seit 2015 gilt in Deutschland zudem das SAG = Sanierungs- und Abwicklungs-gesetz. Das SAG betrifft alle Bankkunden, die sich in der Regel ja in großer Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel sozusagen enteignet werden können.

2008 gab es dieses Gesetz noch nicht und der Staat musste aus Steuergeldern die Hypo Real Estate verstaatlichen und die Commerzbank stützen. Mit dem SAG wäre es damals schon so abgelaufen, wie es heute ablaufen würde –

bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank können Kundengelder, also auch Vereinsgelder eingezogen werden.

Sie glauben es nicht? Dann fragen Sie bitte explizit bei Ihrem Banker, Makler oder Vermögensverwalter einmal nach.

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