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Gemeinnützigkeitsrecht im Wandel.

Im Gemeinnützigkeitsrecht hat sich in letzter Zeit einiges getan. Die wichtigsten Regeln und Neuerungen umfassen folgende Bereiche:


### Gemeinnützigkeitsrecht - Grundlegende Regelungen

1. **Förderzweck:** Eine Organisation muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen.

2. **Selbstlosigkeit:** Die Tätigkeit der Organisation muss selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich sein.

3. **Ausschließlichkeitsgebot:** Die Mittel der Organisation dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.


### Zeitnahe Mittelverwendung

Eine gemeinnützige Organisation muss ihre Mittel grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für den satzungsmäßigen Zweck verwenden. Neu ist, dass die Frist für die zeitnahe Mittelverwendung flexibler gehandhabt werden kann, wenn die Organisation dies transparent und nachvollziehbar dokumentiert.


### Rücklagenbildung

Rücklagen dürfen gebildet werden, um die langfristige Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks zu sichern. Es gibt verschiedene Arten von Rücklagen:

- **Zweckgebundene Rücklagen:** Für einzelne Projekte.

- **Freie Rücklagen:** In Höhe von bis zu einem Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

- **Betriebsnotwendige Rücklagen:** Um die Liquidität und Zahlungsfähigkeit zu sichern.


### Mittelweitergabe

Gemeinnützige Organisationen können ihre Mittel auch an andere gemeinnützige Organisationen weitergeben, sofern diese die gleichen steuerbegünstigten Zwecke verfolgen. Das erleichtert Kooperationen und Projektförderungen erheblich.


### Kooperationsmöglichkeiten nach dem neuen Gemeinnützigkeitsrecht

Durch die Reform wurde die Kooperation zwischen gemeinnützigen Organisationen erleichtert. wichtige Punkte sind:

1. **Arbeitsteilung und Kooperationen:** Gemeinnützige Organisationen können nun enger zusammenarbeiten, etwa durch Kooperations- oder Partnerschaftsverträge.

2. **Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:** Wenn mehrere gemeinnützige Organisationen gemeinsam einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen, bleibt die Gemeinnützigkeit erhalten, sofern alle Beteiligten steuerbegünstigt sind.

3. **Transparenzanforderungen:** Bei Kooperationen müssen die Mittelverwendung und die Zusammenarbeit transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden.


### Fazit

Die Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht zielen darauf ab, gemeinnützige Organisationen flexibler und gleichzeitig transparenter zu machen. Die neuen Regelungen zur Mittelverwendung und die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten bieten viele Chancen, Projekte effektiver umzusetzen.

 
 
 

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