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Kostenlose Versicherung

Autorenbild: Joost SchloemerJoost Schloemer

Kostenlose Versicherung bei der Berufsgenossenschaft – Was kaum jemand weiß


Ehrenamtliche in Vereinen oft automatisch versichert


Viele Vereinsverantwortliche wissen nicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine gilt. Sobald ein Verein regelmäßig ehrenamtliche Helfer oder Angestellte beschäftigt, muss er dies der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Dadurch greift automatisch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, oft ohne zusätzliche Kosten für den Verein.



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Was deckt die Berufsgenossenschaft ab?


Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch ehrenamtlich Engagierte. Die Berufsgenossenschaften übernehmen im Versicherungsfall:


✔ Medizinische Versorgung nach einem Unfall

✔ Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

✔ Pflege- und Unterstützungsleistungen

✔ Rentenleistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen


Der Versicherungsschutz greift nicht nur während der Tätigkeit im Verein, sondern auch auf dem direkten Hin- und Rückweg.



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Welche Vereine sind betroffen?


Grundsätzlich gilt:


Arbeitgeberpflicht → Vereine mit Angestellten müssen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft sein.


Ehrenamtsschutz → Auch Vereine ohne Angestellte können über die BG eine Absicherung für Ehrenamtliche erhalten.



Besonders betroffen sind:

✔ Sportvereine

✔ Sozial- und Wohlfahrtsvereine

✔ Schul- und Kita-Fördervereine

✔ Kultur- und Musikvereine



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Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?


Je nach Vereinsart ist eine andere BG zuständig:


🔹 BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de)

🔹 VBG – Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de)


Ein Blick in die Satzung der Berufsgenossenschaften lohnt sich – denn oft sind Vereine ohne zusätzliche Kosten mitversichert!



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Handlungsempfehlung für Vereinsvorstände


✔ Prüfen, ob der Verein unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt

✔ Gemeinnützigkeitsbescheinigung an die Berufsgenossenschaft übermitteln

✔ Mit der zuständigen BG Kontakt aufnehmen und den Versicherungsschutz klären

✔ Ehrenamtliche über die Unfallversicherung informieren


Da die Regelungen bundeslandspezifisch unterschiedlich sind, empfiehlt sich eine direkte Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft.


💡 Wichtig: Die Gruppenversicherung des BSFV ersetzt nicht die gesetzliche Unfallversicherung!



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Fazit


Viele Vereine übersehen, dass sie – oft kostenfrei oder zu geringen Gebühren – über die Berufsgenossenschaft versichert sind. Dieser Schutz geht über private Unfallversicherungen hinaus und sollte unbedingt geprüft werden.


👉 Tipp: Nutzen Sie auch das umfangreiche Schulungsangebot der Berufsgenossenschaften und Landesverbände zu Vereinsrecht und Ehrenamtsschutz.


📌 Teilen Sie diesen Beitrag mit anderen Vereinsvorständen! So sorgen wir gemeinsam für mehr Sicherheit im Ehrenamt. 💙



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