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Politisch positionieren

Autorenbild: Joost SchloemerJoost Schloemer

Das Bundesfinanzministerium plant, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen zu erweitern, damit diese gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen können, ohne ihre Steuervergünstigungen zu verlieren.



Diese Anpassung soll im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 durch die Ergänzung von § 58 der Abgabenordnung erfolgen. Konkret soll eine neue Nummer 11 hinzugefügt werden, die festlegt, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Steuervergünstigung nicht verliert, wenn sie außerhalb ihrer Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt.


Diese Regelung sieht jedoch klare Einschränkungen vor. Die Stellungnahmen müssen aus einem besonderen Anlass erfolgen und dürfen nicht dazu genutzt werden, sich kontinuierlich oder unbegrenzt zu politischen Themen zu äußern. Zudem müssen die Äußerungen der Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke untergeordnet sein. Auch wenn die Äußerungen sich über einen längeren Zeitraum von mehreren Wochen erstrecken, können sie unschädlich für die Gemeinnützigkeit sein, sofern sie anlassbezogen und zielgerichtet sind.


Ein Beispiel, das in der Gesetzesbegründung genannt wird, bezieht sich auf einen Sportverein, der sich zu einem aktuellen Vorkommnis gegen Rassismus äußert. Ebenso können Karnevals- oder Sportvereine vereinzelt zu Friedens- oder Antirassismus-Demonstrationen aufrufen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.


Diese gesetzliche Anpassung soll gemeinnützigen Organisationen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum geben, sich zu relevanten gesellschaftlichen Ereignissen zu positionieren und öffentliche Stellungnahmen abzugeben, ohne dass dies negative steuerliche Konsequenzen hat. Die Regelung betont jedoch, dass diese Aktivitäten lediglich ergänzenden Charakter haben und stets mit den gemeinnützigen Zielen der Organisation in Einklang stehen müssen.

 
 
 

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