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Vereinsgeschäftsführer*in? Hauptamtlicher Vorstand?

Aktualisiert: 21. Juli 2023

Ist Ihre Vereinsorganisation noch sachgemäß?


Es kommt immer wieder vor, dass mich ehrenamtliche Vereinsvorstände ansprechen, die sich der sorgfältigen Wahrnehmung der tagtäglich anfallenden Vereinsgeschäfte nicht mehr gewachsen fühlen.

Ist Ihr ehrenamtlicher Vorstand noch zweckgemäß?
Fragen Sie Vereinsrecht Marburg

Der Verein hat einen Umfang angenommen, der rein ehrenamtlich tätige Vorstände überfordert und als Vorstand möchte man ja auch keine Fehler machen oder die Zügel schleifen lassen. Häufig ist den Akteuren dann nicht klar, welche Lösungen sich im Einzelnen anbieten, um die Vereinsorganisation insoweit zu optimieren.


Was ist zu tun? Vereinsgeschäftsführer*in? Hauptamtlicher Vorstand? Besondere*r Vertreter*in?


Entspricht also die vereinsinterne Organisation noch den tatsächlichen täglichen Bedürfnissen Ihres Vereins? Ist Ihr rein ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand den alltäglich zu bearbeitenden Fragestellungen zeitlich noch gewachsen oder sollte überlegt werden, den Verein durch einen hauptamtlichen Vorstand oder einen/eine Geschäftsführer*in, ggfs auch als besonderem Vertreter/Vertreterin gemäß § 30 BGB, leiten zu lassen, welche im Rahmen des mit ihm/ihr abgeschlossenen Arbeits-/Dienstvertrages dem Verein zeitlich voll zur Verfügung stehen?


Je nachdem, wie "stark" die Stellung dieser Person im Verein sein soll, bieten sich oben genannte Varianten an.


Sprechen Sie mich an!


Um herauszufinden, welche der möglichen Varianten für Ihre Vereinsstruktur die Sinnvollste ist, besprechen wir die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten und setzen dann das gefundene Ergebnis praktisch um. Es gibt bei den verschiedenen Möglichkeiten eine Vielzahl von zu beachtenden Punkten, die im Einzelfall besprochen werden müssen.


Satzungsüberprüfung


In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob Ihre Vereinssatzung diese Veränderungen zulässt oder ob insoweit Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch für die Frage der Gemeinnützigkeit ist eine vorherige Satzungsüberprüfung unbedingt erforderlich.


Schicken Sie mir gerne eine Nachricht und wir entwickeln zusammen eine für Ihren Verein sinnvolle Lösung.


Oliver Vogelmann-Kopf

Rechtsanwalt

Marburg


Arbeitsrecht und Vereinsrecht seit 1999







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77 Ansichten3 Kommentare

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3 Comments

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Rene Hissler
Rene Hissler
Aug 12, 2023
Rated 5 out of 5 stars.

Mehr als 60% der aktuellen Satzungen sind nicht mehr zeitgemäß. Leider fehlt es den Vorständen und Entscheidungsträger viel zu oft an der Courage, sich professionelle Hilfe zu holen. Steuervorteile, Spenden, Zuschüsse und Vorteile für die Allgemeinheit und die Mitglieder gehen verloren. Nur ein Stichwort: Ehrenamtsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2013 - welche Organisation nutzt sie?

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Joost Schloemer
Joost Schloemer
Apr 27, 2023
Rated 5 out of 5 stars.

Ein klarer Hinweis auf Professionalität. Was die Mitglieder auch erwarten dürfen.

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Joost Schloemer
Joost Schloemer
Apr 22, 2023

Ja, der Vereinsgeschäftsführer oder die Vereinsgeschäftsführerin spielen eine wichtige Rolle in einem Verein. Es gehört zu den Aufgaben des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin, die Vereinsaktivitäten zu planen, zu organisieren und zu leiten. Dabei müssen rechtliche, finanzielle und administrative Aspekte berücksichtigt werden, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.


Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Arbeit des Vereinsgeschäftsführers oder der Vereinsgeschäftsführerin eine Rolle spielt, ist die Vereinssicherheit bei Veranstaltungen und Vereinsreisen. Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin tragen maßgeblich dazu bei, dass die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und alle Teilnehmer und Mitglieder über mögliche Risiken und Verhaltensregeln informiert werden. Hierbei gilt es, im Vorfeld Risiken abzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin sind…

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