Ein Verein ist dann nicht rechtsfähig, wenn er weder durch Eintragung ins Vereinsregister, § 21 BGB noch durch staatliche Verleihung, § 22 BGB Rechtsfähigkeit erlangt hat.
Nicht rechtsfähige Vereine bzw. nicht eingetragene Vereine sind zwar eine Körperschaft, aber keine juristische Person.
Insofern sind vor allem Haftungsfragen zu klären. Dazu fragen Sie unsere Experten.
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