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  • Gewährung der Steuerbegünstigung

    Erleichterung für viele Vereine ab 1.1.2021 Mit dem am 29.12.2020 in Kraft getretenen #Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber für "kleine" #Vereine die Anforderungen an die Gewährung der #Steuerbegünstigung wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke herabgesetzt und damit die Arbeit der Vorstände erleichtert. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO wurde dahingehend ergänzt, dass die Regelung zur zeitnahen Mittelverwendung keine Anwendung findet auf Vereine und Verbände, deren Einnahmen in einem Jahr den Betrag von 45.000,00 EUR nicht überschritten haben. Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist, erläutere ich in dem anhängenden Artikel. Mit der zum 1.1.2021 geltenden Erhöhung der steuer- und sozialversicherungsfreien Freibeträge nach § 3, Nr 26 ff EStG (Einkommenssteuergesetz) für ehrenamtliche, bzw. nebenberuflich Tätige Übungsleiter*innen von 2.400 € auf 3.000 € und Helfer*innen von 720 € auf 800 € unterstützt der Staat weiterhin die ehrenamtlichen Einsätze. Von diesen Möglichkeiten des Ehrenamtsstärkungsgesetzes, die seit dem Jahre 2007 bestehen, wird viel zu wenig von den Vereinen, Kommunen und Körperschaften des Öffentlichen Rechts viel zu wenig Gebrauch gemacht. Besonders erfreulich ist für viele Ortsverschönerungsvereine, dass diese Aktivitäten neu als „steuerbegünstigt“ in die Abgabenordnung aufgenommen wurde. In Zukunft stehen auch Zwecke zum Klimaschutz und Freifunk in dem Zweckkatalog der Abgabenordnung. Für das Lesen des Newsletters ist die Software "Adobe Acrobat Reader" erforderlich. Sofern dieses Programm nicht auf Ihrem Computer installiert ist, können Sie es kostenlos im Internet von der Seite https://acrobat.adobe.com/de/de/acrobat/pdf-reader.html herunterladen und auf Ihrem Computer installieren.

  • Wir ehren die wahren Helden dieser Zeit, die „Hidden Champions of Life“

    Zum ersten Mal werden in Deutschland, werden weltweit, die „Hidden Champions of Life“ geehrt in einem einmaligen Online - Dankeschön – Event. Ich möchte Euch alle zu diesem Event einladen und Euch bitten, den Registrierungslink anzuklicken und dabei zu sein. Teilt diesen Link mit allen Alltagshelfern, die Ihr kennt und ladet sie dazu ein. Registrierungslink: https://www.voice-aid.com/registrierung-helfertag/ Tue Gutes und rede darüber. Sagt mit uns gemeinsam „DANKE“ für Deine Geduld, für Dein freundliches Lächeln, für Deine Hilfsbereitschaft, für Deinen starken Arm. Das Corona Virus hat uns wieder einmal vor Augen geführt, was es heißt, Menschlichkeit und Wertschätzung in die Bevölkerung zu bringen. Nur wenn wir alle zusammenstehen, können wir diese extreme Herausforderung meistern. „We Are One“ Gemeinsam mit der Voice Aid Association e.V., einer anerkannten, weltweit agierenden gemeinnützigen Organisation, sagen wir Danke. Alltagshelfer, werden erstmals in den Mittelpunkt gestellt, bei einer Online-Veranstaltung, die am 19. + 20.12.2020 stattfindet. Ladet Eure Alltagshelfer ein, alle Krankenschwestern, ehrenamtliche Helfer, Ärzte, Streetworker, Pflegekräfte & Pflegedienstleitungen, Rettungsdienstler, mobile Pflegedienste, Tankstellenmitarbeiter, VerkäuferInnen, Friseure, Hospizmitarbeiter, Gesundheitskassen, engagierte Unternehmer u.v.a.m.. Registrierungslink: https://www.voice-aid.com/registrierung-helfertag/ Wer tritt alles bei diesem einzigartigen Event auf: Musik: James Williams & The All That Band „We Are One“ Vortrag: Oliver Geisselhart – „Kopf oder Zettel? Musik: Dante Thomas „Miss California“ Vortrag: Astrid Arens – „Emotionen Nutzen“ Interviews mit den wahren Helden & Botschaften Musik: Weather Girls „We shall all be free“ Vortrag: Patric Heizmann – „Immunsystem – 7 Tipps“ Vortrag: Davide De Luca – „Fit für neue Wege“ Interviews mit den Hidden Champions of Life Verleihung des Social Hero Awards 2020 durch die Voice Aid Association und Ihre Partner. Registrierungslink: https://www.voice-aid.com/registrierung-helfertag/ Let’s make the world a better place We Are One – den Menschen und dem Planeten Zuliebe.

  • Licht mieten und Energie sparen

    #Lichtmiete ist keine Form des #Sponsorings, stellt aber ganz klar eine WinWin-Situation dar, analog wie beim Sponsoring. Denn wie beim Einspar-Contracting oder Leasing verbirgt sich ein Business-Modell dahinter. Aber mit Garantie. Vereine mit Immobilien, Sporthallen, Sportanlagen und Parkplätzen, etc. leiden genau so wie Unternehmen unter der Last der Energiekosten. Da bietet sich an, einen Investor zu finden, welcher mit Finanzierung effizienter Technologie echtes Sparpotential aufzeigt und die versprochenen Einsparungen auch garantiert. Zum Beispiel beim #Licht. Stellen Sie sich vor, Sie sparen über die Hälfte der Energiekosten für Licht, wenn Sie Ihre Beleuchtungsanlagen nach allen Regeln der Technik durch einen Investor sanieren und betreiben lassen. Dann zahlen Sie gewissermaßen nur Miete für Ihr Licht, sparen Energie- und Wartungskosten über Jahre und haben vor allem mehr Liquidität für wichtigere Investitionen oder Ausgaben. Fragen Sie unsere Experten für Umwelt & Nachhaltigkeit.

  • "Corona-Gesetz" bis 31.12.2021 verlängert!

    Viele Vereins- und Verbandsvorstände wissen nicht, wie sie sich angesichts der Corona-Maßgaben verhalten sollen. Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der #COVID-19-#Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht mit Wirkung zum 28.03.2020 den § 5 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend: GesRuaCOVBekG) geschaffen. Nach §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 5 GesRuaCOVBekG bleibt ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung auch nach Ablauf seiner Amtszeit in 2020 bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt. Gemäß §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 5 GesRuaCOVBekG kann der nach § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand abweichend von § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB auch ohne eine entsprechende Ermächtigung in der #Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an einer in 2020 stattfindenden Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der #Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben. Schließlich sind nach § 5 Abs. 3 GesRuaCOVBekG abweichend von § 32 Abs. 2 BGB Beschlüsse der Mitglieder ohne Versammlung gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. Inzwischen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der #COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20.10.2020 gemäß § 8 GesRuaCOVBekG die Geltung des § 5 GesRuaCOVBekG bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Verordnung ist am Tag ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28.10.2020 (BGBl. I 2258) am 29.10.2020 in Kraft getreten. Dadurch gelten die vom Gesetzgeber für 2020 geschaffenen Erleichterungen auch in 2021! Wir unterstützen Sie auch weiterhin und gerade in der aktuellen Zeit bei der Lösung Ihrer konkreten rechtlichen Problemstellungen rund um Ihren Verein oder Verband, insbesondere bezüglich der Auswirkungen der aktuellen Situation auf Ihre Organisation. Sie erreichen uns zu den üblichen Bürozeiten per E-Mail, Telefax oder Telefon sowie per Brief! Gerne bieten wir Ihnen auch Besprechungen in Telefonkonferenzen mit bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern an. Die Telefonkonferenz ist auch möglich mit unterstützender Webkonferenz, bei der zum Beispiel Dokumente für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einsehbar gemacht werden können. Auf der Internetseite finden Sie unter www.RKPN.de weitere Artikel, Nachrichten und Tipps zum Vereins- und Verbandsrecht, dem Gemeinnützigkeitsrecht, dem Datenschutzrecht für Vereine und Verbände sowie zum Kleingartenrecht. Wir danken Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei für die ausführlichen Erklärungen.

  • Datenschutzurteile

    Wer sich mal mit den Urteilen zum Datenschutz befassen möchte, wird in vielen Webseiten fündig. https://www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.htm?st=Datenschutz&ref=topTen2750 https://www.rechtsindex.de/urteile/datenschutz https://www.handwerk.com/dsgvo-abmahnungen-das-sind-die-wichtigsten-urteile https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/datenschutz

  • Datenschutz und Marketing

    Eine Never Ending Story, googelt man mal nach Datenschutz und Marketing, findet man tausende Beiträge. Allein sich somit schon erklärt, dass das Thema eine bedrohliche Brisanz enthält. Hier ist von #Rechtssicherheit, #Datenschutzkonformität, #Rechtsgrundlagen, #Tracking, #Löschfristen, #Datenschutzfolgeabschätzung, #IT-Sicherheit und viele Fachbegriffen mehr die Rede. Insofern man sich nicht einfach zurück ziehen kann, so nach dem Motto, was geht mich das alles an. Es geht Sie alle an. Die Verantwortlichen und die Betroffenen. Und täglich offenbaren sich Bedrohungslagen und Fehlerquoten im Umgang mit personenbezogenen Daten, ohne die Reichweite zu kennen, welche sein eigenes Handels mit personenbezogenen Daten erreicht. Die Folgen eines Datenschutzverletzung, eines Datenklaus, einer Abmahnung oder einer Auskunfstanfrage sind unabsehbar. Jede Art von Marketing mit personenbezogenen Daten wie Newsletterversand, Messengerdienste, Trackinganbieter rücken in den Fokus der Behörden und Abmahner. Die Pönalisierung ist das eine. Das wirklich Bedrohliche ist der administrative Aufwand, wenn der Fall der Fälle eintrifft. Fristen, Schriftverkehr, Recherchen, Schadensminimierung, Risikomanagement, Datenschutzfolgeabschätzung, etc. beschäftigen einen mehr, als ein nachhaltiges Datenschutzmanagement. Was bleibt, ist einen Experten zur Hilfe zu holen. Warum denn dann nicht gleich ein professionelles #Datenschutzmanagement aufstellen?

  • Instagram Marketing:

    4 Tipps, wie sich Vereine auf der sozialen Plattform darstellen Durch #Corona müssen sich viele Vereine und Verbände neuen Herausforderungen stellen. Die Kontaktbeschränkungen haben verhindert, dass Versammlungen stattfinden dürfen. Trotzdem bleiben die Vereine bestehen. Sie müssen umdenken. Dabei helfen die sozialen Medien. Insbesondere Instagram kann den Zusammenhalt im Verein aufrecht erhalten und fördern. Dabei ist das soziale Netzwerk nicht für jeden Verein geeignet. Darüber gibt die Zielgruppe Aufschluss. Auf Instagram sprechen Vereine eher jüngere Menschen an. Über 65-Jährige nutzen Instagram seltener. Für Vereine gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Plattform für sich zu nutzen. So gelingt das #Krisenmanagement. Vereine gehen gestärkt aus der Corona-Zeit hervor. Den ersten Schritt erleichtern: So wird der Abonnent Mitglied Mitglied in einem Verein werden - Viele denken, dies sei mit großem Aufwand verbunden. Vereine müssen ihren potenziellen Mitgliedern diese Angst nehmen. In Instagram Stories können Vereine die nötigen Voraussetzungen erläutern, um Mitglied zu werden. Das kann beispielsweise entweder ein Mitglied übernehmen oder in Form einer Animation mit Hilfetext oder eines Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitung erfolgen. So nehmen Vereine ihre Follower an die Hand. Die Vereine zeigen auf, welche Verantwortung die Interessierten übernehmen und welchen Pflichten sie nachgehen müssen. So beispielsweise die Teilnahme an der Mitgliederversammlung oder die Beitragszahlung. Diese Stories werden in den Instagram Highlights verewigt. Dort bleiben sie gespeichert. Stories sind lediglich 24 Stunden sichtbar. Den Profilbesuchern werden die Highlights unter der Profilbeschreibung angezeigt. Vereinsmitglieder vorstellen: Die Gesichter hinter den Kulissen Jeder Verein verfolgt das gleiche Hauptziel: Mitglieder für die eigene Sache gewinnen. Dafür muss der Verein von sich überzeugen. Instagram bietet die Möglichkeit, allen Interessierten einen Einblick in die Vereinswelt zu geben. Dafür stellen Verantwortliche Mitglieder in Instagram Stories vor. Diese erzählen von ihrer Tätigkeit im Vorstand, als Schriftführer oder als Sozialwart. So zeigen sie sich nahbar. Die Abonnenten sehen, wer ihre Ansprechpartner im Verein sind. Die Hemmschwelle, Mitglied zu werden, sinkt weiter. So eine positive Arbeit wollen die Follower selber leisten. Erfolge kommunizieren: So geht es richtig Das Vereinsgeschehen steht nie still. Jeden Tag werden wichtige Verhandlungen geführt, Events geplant und durchgeführt oder gemeinnützige Zwecke erfüllt. Dabei ist es wichtig, die Vereinsmitglieder auf dem Laufenden zu halten. Vor allem Erfolge müssen der Öffentlichkeit präsentiert werden. So überzeugen Vereine ihre Abonnenten davon, Mitglieder zu werden. Sportvereine beispielsweise feiern einen Sieg ihrer Mannschaft in Videos in Instagram Stories. Dafür können die Spieler selber die Videos aus der Kabine aufnehmen. Sie sind in ausgelassener Feierstimmung zu sehen. Diese Videos laden sie auf ihren eigenen Accounts hoch und markieren den Verein. Das fördert den Traffic für das Vereinsprofil. Die Mitglieder über alle Kanäle informieren Der Verein hat eine großzügige Spende erhalten - Super! Dafür will sich der Verein erkenntlich zeigen und gleichzeitig seine Mitglieder über diese freudige Nachricht informieren. Mit der Instagram Live Funktion berichten Verantwortliche ihren Abonnenten in einem Live-Video von den aktuellsten Geschehnissen. Sie informieren sie über den Umgang mit der soeben erhaltenen Spende und die nächsten Schritte des Vereins. Über die Übertragung eines Live-Videos informiert Instagram alle Follower, sobald sie gestartet wurde. So übermittelt der Verein nicht nur seinen Mitgliedern wichtige Informationen. Alle Abonnenten des Vereins-Accounts erleben die Meilensteine, Entwicklungen und Planungen der kommenden Veranstaltungen mit. #Instagram #Corona #Marketing #Digitalisierung Über die Autorin Jessica Flaster ist für die Online Redaktion der Influencer Marketing Agentur ReachOn verantwortlich. Dort betreut sie den Blog. In Ihrer Freizeit wälzt sie medizinische Fachjournals. Quelle: https://www.statista.com/statistics/248769/age-distribution-of-worldwide-instagram-users/

  • Online-Datenschutz-Schulung | Pro bono

    Unsere kostenlose Online-#Datenschutzschulung ist ein Pro bono-Vorhaben mit Reichweite. ​ Die Europäische Union hat ihren Bürgern eine Steilvorlage geliefert, den Datenschutz für sich selbst einzufordern. Unsere Online-Schulung erhalten Sie als Dankeschön für Ihre Newsletter-Anmeldung. ​ In dieser Schulung lernen Sie die Grundprinzipien des Datenschutzes in Deutschland. Am Ende der Schulung können Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen, anschließend erhalten Sie als Nachweis ein Teilnahmezertifikat. Denken Sie weiter ​ Denken Sie auch an Ihre Kunden, Dienstleister oder Lieferanten und auch an Ihre Vereine. Diese Organisationen sind verpflichtet, den Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen. Und wir helfen ihnen dabei mit kostenloser Nutzung unserer Datenschutzmanagementsysteme (DSMS) auch für den Notfall. Dabei wird der bdvv von versierten Experten unterstützt, welche auch die Patenschaft für Vereine übernehmen und die Umsetzung des #Datenschutzes in #Vereinen und #Verbänden vorantreiben. Pro bono.

  • Grundeinkommen diffamiert

    Das Grundeinkommen beschäftigt die Bevölkerung und wird diffamiert, wie ein böser Geist. Nachdem nunmehr fast jede/r dritte BürgerInn in Deutschland in einem Verein oder mindestens ehrenamtlich engagiert ist und sich dafür auch gerne seinen Teil ausrechnet, hat sich auch der bdvv dem Thema #Grundeinkommen angenommen. Und zwar im Sinne des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Die Diskussion ist seit langem eröffnet und keiner kann sich so richtig vorstellen, dass jeder Bürger ein BGE erhält, sofern er oder sie sich am Wirtschaftskreislauf beteiligt, also mindesten ein Konsument ist, einen festen Wohnsitz sowie eine Steuer- und Sozialnummer hat. Nunmehr feilschen die Befürworter und Gegner des BGE um das Für und Wider und drehen sich im Kreis. Als drehte es sich darum, Uneinigkeit zu finden statt Einigkeit. Die Diskussion dreht sich um den Arbeitsmarkt, es dreht sich um die Schwachen, provokativ auch die vermeintlich Faulen genannt. Gemeint sind diejenigen, die keine andere Wahl haben, als sich ersatzweise an Hartz4, AlG, § 850c ZPO, etc. zu halten. Eben weil das System es zulässt, die sozial Schwachen in beschämendster Weise zu diffamieren und ihre ausweglose Lage als Belastung für die Gesellschaft und das Sozialsystem darzustellen. Als sollte man meinen, Hartz4-Anträge mit Ihren Auflagen würden zum Schutz der etablierten Gesellschaft bearbeitet, statt zum Erhalt der viel gepriesenen Würde und ganz neben bei und unbeabsichtigt auch zum Erhalt der Kaufkraft derjenigen, die sich eh nichts leisten können. Denn die Schwachen müssen auch leben. Es dreht sich um die Wohlhabenden, die bevorzugt gerne Kaufanreize, z. b. der Automobilindustrie annehmen. Jeder nagt auf seine Weise am System. Und jeder fühlt sich ungerecht tituliert. Es dreht sich um Beobachtungszeiträume gleichermaßen für fragwürdige Experimente und zum Zeit schinden. Es dreht sich um die unerfüllten bzw. nicht nachweisbaren positiven Effekte und Erwartungen für den Arbeitsmarkt, statt um die Auswirkungen des Konsumverhalten durch das BGE auf den Arbeitsmarkt. Dadurch, dass man Experimente nur mit Arbeitslosen und deren Lebensumstände als Maßstab heranzog, offenbart sich schon, wie das BGE diffamiert wird. Allein schon, für wie dumm die Leute gehalten werden, jenen vorzugauckeln, dass man als BGE-Empfänger schneller Arbeit finden müsste, als zu verstehen, dass wenn jeder sein BGE für den Konsum ausgibt, auch alle Unternehmen davon profitieren und jene somit wieder Leute einstellen können, so also das BGE doch dem Arbeitsmarkt dienen kann. Von wegen, das BGE hätte keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. Fragt sich, warum angesichts der Krise gerade mal eben Mrd. für Soforthilfe in den Markt gepumpt werden, wenn man sich keine Auswirkung erhoffe. Stellt sich nur die Frage, in welche Kanäle denn die Gelder versickern. Die ein oder anderen Zuwendungen offenbaren sich in Dividende, Kaufanreizen, in magerer Kurzarbeit und noch magerem Arbeitslosengeld, jedenfalls nicht unmittelbar und nicht in barer Münze beim Konsumenten. Es dreht sich um die zwischen den Zeilen negative Berichterstattung solcher destruktiven von Vorneherein zu Scheitern verurteilte Experimente, etwa die der Schweizer, welche eine Volksabstimmung inszenierten, verbunden damit, die sozialen Errungenschaften gegen das BGE aufzuwiegen. Fragt sich, wer ist eigentlich der Gegner des BGE und wer vertritt jene Interessen? Der Bürger nimmt den Gegenwind der imaginären Macht allenfalls mit Bedauern zur Kenntnis. Die BGE-Gegner jubeln und fühlen sich in Ihrer Rigidität bestätigt, während die Befürworter weiterhin auf verlorenem Posten stehen. Fragt sich doch, welcher Umstand eine initiale Zündung für das BGE wäre, wie etwa der allgemein drohende Crash, egal ob Corona, Krise, Umwelt, Finanzmarkt, Grund und Boden, Immobilien, etc.. Sollte man freiwillig in Quarantäne bleiben und weiterhin auf Konsum verzichten, bis die Einsicht gewinnt. Dass sie früher oder später kommt, das ist gewiss. Angesichts der Krise ist Grund genug gegeben. Da wäre der Politik geraten, nicht gehorsam dem Mainstream zu folgen, sondern den Diskurs mit den Crashszenarien voranzutreiben. Profilierung im Spannungsfeld zwischen Containment und Lockerung ist im Wettlauf um die Kurve nichts Verwerfliches. Aber allein mit punktuellen Anreizen nur der Pflicht zu genügen, denen gegenüber, die sich eh schon was leisten könnten, ist das Wesentliche nicht erreicht. Die Spirale wäre aufzuhalten, wenn die Nachfrage strukturell größer wäre als das Angebot. Ein BGE täte das seine dazu. Denn genau an diesem Punkt schwächelt das politische System mit seinem Festhalten an dem Dogma, die Unternehmen seien der Motor der Wirtschaft, statt die Konsumenten. Gäben die Regierungen auch den Konsumenten einen Vorschuss als BGE für eine würdige Teilhabe am Wohlstand, ginge es schlagartig auch den Unternehmen besser, zunächst jedenfalls denen, die für die Grundversorgung, wie Wohnen, Bildung, Gesundheit, ÖPNV,etc. stehen letztlich deren Lieferanten und Zulieferindustrien und allen, die Teil der Lieferkette sind. Es kommt einem vor, als ob man das Pferd von hinten aufzäumt. Die Interessen der Unternehmen lehnen sich nicht an die der Konsumenten, sondern entfernen sich. Scheinheilig suchen die Unternehmen Kundennähe mit teurer Werbung, statt mit fairen und nützlichen Angeboten auf ehrliche Kundenbindung zu setzen. Sie verschulden sich und den Staat und verschreiben sich dem Wachstum, dem die Politik geflissentlich nach eifert. Das Bruttosozialprodukt scheint sich aus den Augen derjenigen zu verlieren, die die Pfründe ihrer Wähler sichern sollen, statt ihre eigenen. Wenn die Zielgröße des Wachstums für eine größere Verteilungsmasse sorgt, wären Verteilungsfragen auch leichter zu lösen. Was auch dem politischen Ziel, nämlich der rechtlich verankerten Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft gleich käme und gleichermaßen zur Abwehr der gegeben Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts beitrüge. Dieses BGE doch eigentlich schon allen Menschen im intrinsischen Sinne gut stände. Nicht zuletzt sei der Gründergeist geweckt, so plädieren Elon Musk sowie Zuckerberg und Co.. Jedenfalls halten diese Protagonisten das BGE auch als Motor für den Arbeitsmarkt als unersätzlich. Sie begründen BGE vornehmlich als Konsequenz u.a. der Digitalisierung, so dass selbst Siemenschef Joe Kaeser darauf setzt. Und die Diskussion ob der vermeintlich ausgeblieben Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt wäre obsolet. Sicherlich zur Enttäuschung der BGE-Gegner. Dass während dessen die steigende Nachfrage Arbeitsplätze mit besseren Einstiegsbedingungen schafft, welche dann übrigens auch die Schwächsten und vermeintlich Faulen (Hartz4, AlG, § 850c ZPO) auf den Plan rufen würden, das bliebe der Wirtschaft vorenthalten. Insofern wirft der Verfasser jenen, die das BGE verneinen, Impertinenz, Ignoranz, Neid, Realitätsverlust, Gemeinheit kurzum mangelnde Gerechtigkeitsvorstellungen vor und mahnt eine Verringerung der Ungleichheit der personellen Einkommensverteilung an. Inwiefern sich der Spreu vom Weizen trennt, wird die Lernkurve zeigen. Grundeinkommen-Experimente jedenfalls, nur mit den Schwachen der Arbeitswelt, sind verwerflich. Letztendlich auch die Unternehmen, vorneweg die Konzerne, gemäß dem Vorbild vorgenannter Protagonisten, die Chance nutzen sollten, jedem sein BGE zu gönnen und ihr Heil an einer gesunden Nachfrage zu orientieren, statt die Politik zu bemühen, sich am Staat und Steuerzahler zu bedienen. Bliebe da noch die große Frage nach dem Woher. Woher die Liquidität, denn nichts anderes ist das BGE, nehmen? Hier sind progressive Politiker und Volkswirte gefordert, Lösungen entwickeln zu wollen. Es dreht sich um die Geldschöpfung, respektive darum, die erforderliche Geldmenge zu erhöhen, also Kredite bei den Banken zu holen, ggf. schrittweise aber nicht experimentell, intelligente Tilgungspläne nicht zu vergessen. Insofern die Banken ganz genau wissen, dass mit der Tilgung Spielräume geschaffen werden, wenn denn wenigstens Zinsen, entsprechend dem Geschäftsmodell der Banken, erwirtschaftet werden können. Auch die Banken müssen begreifen, dass Dreh- und Angelpunkt letztendlich immer die Verbraucher sind, welche zuletzt die Last der Zinsen bedienen müssen und nicht die Unternehmen. Dazu man wissen muss, dass Tilgung, etwa für Investitionskredite, und Zinsen letztendlich in den Verbraucher-Preisen enthalten sind. Die durch den erhöhten Konsum steigenden Mehrwertsteuereinnahmen für den Staat auch nicht zu vergessen. Wenn ein initiales BGE gezielt für jedermann (nicht für Unternehmen oder NPO) in der BRD einmal an die Konsumenten ausgezahlt würde, würde dieses Geld durch Wachstum umgehend eine Steigerung der Produktion gleichermaßen mit Auslastungs- und Produktionseffekten und folglich des Einkommens wieder in die Wirtschaft und die Steuertöpfe zurück fließen und wieder als BGE ausbezahlt werden. Mit jedem ausgegeben Euro würde mehr Mehrwertsteuer eingenommen werden, mit welchen auch etwaiger Schwund ausgeglichen werden könnte. Fehlen hierzu nur noch die Experten, die aufgeschlossen und clever genug sind, Regulative, Gesetze und Maßgaben umzusetzen. Hartz4 und AlG und der dazu gehörende Kostenapparat jedenfalls würden entlastet. BGE ist und bleibt obligatorisch, ohne das bestehende Sozialsystem in Frage zustellen.

  • Vereine vergessen

    Das Vereinswesen in Deutschland betrifft fast jeden dritten Menschen der Zivilgesellschaft. Insofern sich der bdvv auch die sozialen Aspekte aus Sicht der Vereine auf die Fahne geschrieben hat. Ebenfalls mind. jedes dritte Bürger ist Vereinsmitglied ist ehrenamtlich engagiert. Und klar ist auch, dass ohne die Mitwirkung Ehrenamtlicher, jeglicher Zusammenhalt in der Bevölkerung in Frage gestellt wird. In Zeiten des #Corona nun rufen unzählige #Vereine bei uns an und fragen uns, wie man sich als Verein verhalten soll, sei es wegen Nutzung des Probenraums, wegen Mitgliederversammlung oder Vorstandssitzung, wegen rechtlicher Fragen, wegen Soforthilfe, Förderung, Spenden und Sponsoring, etc.. Die Fragen sind so Vielfältig wie das Leben selbst. So ist die stoische Antwort, haltet Euch an die #Hygieneregeln und macht es den Schulen, Kitas, Restaurants und Veranstaltern und und dokumentiert und protokolliert obendrein Eure Maßnahmen. Auch die Vorbildwirkung von Vereinen und ihren Mitglieder trägt dazu bei, die Krise ernst zu nehmen und Bedrohungslagen zu vermeiden. In unserem Blogbeitrag "Corona-Gesetz" bis 31.12.2021 verlängert! erfahren Sie, was erlaubt ist. Der bdvv stellt im Rahmen eines #Krisenmanagement eine #Meeting-Applikation zur Verfügung, #probono versteht sich, welche gleichzeitig auch eine permanente Live-Kommunikation unter den Mitgliedern ermöglicht. Unter www.bdvv.de/HOTLINE finden Sie die entsprechenden Maßnahmen und Beiträge zum Thema #Krise.

  • Abwrackprämie statt #Grundeinkommen

    Nicht nur die Abwrackprämie, sondern Steuerbegünstigungen hier und da, Soforthilfen, KFW-Programme, alles nur für Unternehmen. Und die Lobbyschaft tut das ihre dazu. Der Bürger, sprich der Konsument, gleichermaßen auch jede oder jeder, welche/r in einem Verein Mitglied ist, bleibt außen vor und soll die Kredite dann über inflationäre Preise wieder abarbeiten. Denn das vermeintlicherweise geliehene Geld soll ja wieder zurück bezahlt werden, wobei man sich fragt, an wen. Und nicht ohne sich zuvor sagen zu lassen, man bekäme ja auch Lohn für seine Arbeit, nur eben nicht mehr Lohn. Verdienen nennt man das. Fragt sich, womit denn die Unternehmerschaft die Unterstützungen verdient hat. Die Unternehmen leben einzig und allein bzw. erzielen Ihre Gewinne letzen Endes vom Konsumenten und zwar ausnahmslos. Insofern das Geld aus den vermeintlichen EU und Staats-Krediten den Weg über die eigentlichen Garanten der Wirtschaft, nämlich den Konsumenten, nehmen muss, zunächst jedoch um für den Grundbedarf (Essen, Wohnen, Versicherung, ÖVN) zu sorgen und dann für den Luxus. Nämlich, wer sich um den Grundbedarf nicht sorgen muss, kann auch besser konsumieren. Das muss man sich überlegen. Da lassen sich die Unternehmer ihre vermeintlichen Absatzschwierigkeiten vom Steuerzahler bezahlen, während der Normalbürger eigentlich andere Sorgen hat, als Abwrackprämien, sprich die Gewinnabischten der Konzerne und Shareholder mit zu finanzieren. Vorgeschoben wird natürlich die Sicherheit der Arbeitsplätze, nicht zu vergessen, das dies die Tarifvertreter mit zu verantworten haben. Kaufanreize nennt man das. Wenn die subventionierten Güter wirklich gebraucht würden, bräuchte es keine Kaufanreize. Insofern ist das Geld beim Konsumenten besser aufgehoben, denn der konsumiert, was er wirklich braucht, eben auch Luxus, je nach dem wieviel er arbeitet und verdient. Die Prämienkassierer stehen Schlange und werden je nach Marktmacht angehört, während die eigentliche Macht (die Wähler) im Regen steht und deren Vertreter mehr um Ihre Pfründe bangen,denn die ihrer Wähler. Der Weg des Geldes fließt über die Banken und wird ihnen ja so auch nicht vorenthalten, damit zu arbeiten. Insbesondere Sie ja auch nicht abwarten müssen, bis die Unternehmen ihre Schulden bedienen.

  • Arbeit, Einkommen und soziale Verantwortung.

    Hier formierte sich im bdvv jüngst ein Expertenteam für Arbeit, Einkommen und soziale Verantwortung. Der bdvv wirbt um Mitglieder zur Bildung eins neuen Referats "Grundeinkommen" Erforderlich ist eine Mitgliedschaft mindestens als bdvv Fördermitglied und als Community Mitglied (obligatorisch). In der Community werden weitere informative Leistungen dargestellt, wie etwa Vereinsmanagement, Datenschutzmanagement, Vorsorgemanagement. Unter www.bdvv.de/kontakt gelangen Sie zum Mitgliedsantrag sowie zur Community Registrierung. Auch passt diese Ausrichtung in das #Sponsoren- und #Spender-Konzept des bdvv.

  • Ein Paradigmenwechsel, falscher Annahmen wegen.

    Die grundsätzlich falsche Annahme ist, dass die Menschen arbeiten müssen, um Geld zu verdienen. Richtig wäre, die Menschen arbeiten, um es ausgeben zu können genauer gesagt, um es ausgeben zu müssen, nämlich für den Grundbedarf. Insofern ist das Verdienen nur Mittel zum Zweck. Vom Geldverdienen ist noch keiner satt geworden, höchsten reich. Vom Geldausgeben hat jeder was davon, man hat zu essen gekauft und nachdem der Wirt das Essen gemacht und es wieder verkauft hat. Denn es gibt auch Menschen, welche nichts verdienen und dennoch Geld ausgeben. Dieses Recht, nichts für die Grundversorgung verdienen zu müssen, steht jedem zu nicht nur Rentnern, Arbeitslosen und Hartz4-Empfängern, mehr oder weniger bedingungslos, ... . Der Wirtschaftskreislauf jedenfalls beginnt erst beim Geldausgeben, zunächst für das Nötigste, dann für den Luxus ja nach Verdienst, Angebot,Werbung. D.h. Unternehmer und Arbeitnehmer verdienen durch Arbeit Geld und geben es wieder aus. Hier beginnt Wirtschaftskreislauf. Insofern ist es falsch, dass wirksame Konjunkturpolitik durch Subvention beim Unternehmen beginnt, als vielmehr in dem Moment, wo das Geld ausgegeben wird. Auch der vermeintlich Faule,der nichts verdient sorgt dafür, das Geld durch seine Hände zum Fleißigen fließt. Der Fleißige sorgt dafür, dass noch mehr Geld fließt und kann dem vermeintlich Faulem wieder Geld zum Ausgeben geben. Unternehmen orientieren sich an den Bedürfnissen der Konsumenten und verstärken Nachfrage, indem sie die Nachfrage und Unterscheidungsmerkmale zusätzlich durch Werbung verstärken. Insofern sind Kaufanreize willkommen, welche allerdings für den Absatz aller Waren oder Dienstleistungen aller Unternehmen gelten sollten und nicht nur für ausgesuchte Industrien oder Branchen. Insofern kommen wir zurück zum Ursprung des Geld ausgebens, nämlich zum Konsumenten. Unglücklicherweise sorgt das Sozialsystem unter unwürdigsten Bedingungen mit Hartz4 fürs Ausgeben des Geldes der Fleißigen. Mit BGE wären fairen Bedingungen geschaffen, der Würde wegen und des Einsparens der Kosten für den Hartz4-Apparat. Arbeitsplätze zu erhalten des Hartz4-Apparates und der Arbeits- und Familienministerien wegen wäre keine passende Begründung. Auch wäre der Aufwand nicht mit einer Leistung durch Arbeit gleich zusetzen, wo er doch durch den Fleiß der Fleißigen erst geschaffen wurde. Lieber würde ein Wirt seine Leistung gleich gegen weniger Geld eintauschen als eine unwürdige Bürokratie zu finanzieren, die für die Kaufkraft seiner Kunden bürgt. Es würde doch dem Fleißigen lieber zu Gesicht stehen, dem Würde direkt entgegen zu bringen, der ihm für einen Kredit seine Geld zurück bringt. Denn, wenn der Fleißige für seinen Kredit nichts bekäme, was für einen Sinn sollte dann Leistung machen. Das Privileg, mehr leisten zu können und sich dann auch mehr leisten zu können, entbehrt entbehrt jeder fragwürdigen Annahme.

  • Mitreden beim Datenschutz

    Wer beim #Datenschutz mitreden will, sollte sich auskennen oder zu mindest seinen eigenen Datenschutz im Griff haben. Das gilt für #Vereine und #Verbände gleichermaßen wie für Unternehmen. bdvv-Mitglieder erhalten im Zuge ihrer Mitgliedschaft ein #Datenschutzmanagementsystem (#DSMS) pro bono, jedoch erst auf Nachfrage. Dann ist die Mitwirkung eines Verantwortlichen gefragt. Unser Experte für Datenschutz steht dann beratend zur Seite. Entsprechende Vorlagen werden auch bereit gestellt. Zusätzlich enthält unsere Datenschutz-Applikation (DSMS-App) ein Schulungs- und Video-Konferenz- und #Meeting-Tool, insofern alle Mitglieder auch online in die Belange des Datenschutzes und der #DSGVO eingearbeitet werden können und das Meeting-Tool darüber hinaus auch zu Sitzungen und Besprechungen genutzt werden kann. Nicht zuletzt hilft der bdvv seinen Mitgliedern auch im #Notfall, falls man doch versäumt hat, sich um den Datenschutz zu kümmern und unterdessen ein datenschutzrelevanter Vorfall eingetreten ist.

  • Vereine erhalten Datenschutz und Datenschicherheit pro bono

    Der bdvv hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Digitalisierung des Vereinswesens in Deutschland maßgeblich mit zu wirken. Gleichermaßen im Sinne des bdvv-Credos Bedrohungslagen vermeiden und dem Anspruch eine Mustervereins gerecht zu werden fiel das Augenmerk auf Datenschutz und Datenschicherheit. Pro bono Hier leistet der bdvv freiwillig professionelle Mitarbeit und bietet Vereinen und Verbänden ein kostenloses Datenschutzmanagementsystem (DSMS) mit vielen nützlichen Features an. Die Zusammenarbeit setzt eine Registrierung auf der bdvv-Webseite vorzugshalber eine bdvv-Mitgliedschaft voraus. Hier stehen alle Pro bono Leistungen kostenlos Verfügung. Unsere bdvv-Experten stehen mit Rat und Tat bei Seite.

  • Deutscher Hersteller

    Made in Germany | kein Import | Der bdvv stellt bundesweite Verfügbarkeit von Mehrweg-Masken-Sets aus deutscher Produktion, verbunden mit Sonderkonditionen für Vereine und Verbände, her. Der bdvv verwendet die Zuwendungen seiner Spender und Sponsoren für Erwerb und Lieferung an die Vereine Ihrer Wahl. Eine E-Mail an kontakt@bdvv.de genügt.

  • Zweckmäßig & praktisch

    Für Beruf, Haushalt, Arbeitsplatz, Einkaufen und Freizeit Wiederverwendbare Mehrweg-Masken-Sets zeichnen sich durch hohe Zweckmäßigkeit aus, schonen die Umwelt und den Geldbeutel. Mehrweg-Masken-Sets übertreffen herkömmliche Wegwerfmasken an Nachhaltig- und Wiederverwendbarkeit. Für den praktischen Einsatz gleichermaßen im beruflichen und privaten Umfeld, am Arbeitsplatz, auf der Baustelle, auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause, bei Freizeit und Sport oder bei der Hausarbeit zählt Ergonomie und Passform und nicht Eitelkeit und Mode.

  • In Zeiten des Corona-Virus

    Aus der Geschichte wissen wir es, und die Bibel ist voll davon. Die Sieben Plagen verbunden mit dem eschatologischen Entscheidungskampf wiederholen sich derzeit im globalen Harmageddon. Diese Ereignisse begleiten die Menschheit von jeher! Wir haben uns in den letzten acht Jahrzehnten nach dem Krieg sehr sicher gefühlt, das Wirtschaftswachstum schien trotz Klimadiskussion grenzenlos, der kritisierte Sozialstaat, obwohl einer der großzügigsten der Welt, wurde permanent ausgewei(dt)et, die Kreuzfahrtschiffe werden immer mächtiger, die Vielzahl der Stockwerke übertreffen sich, das Internet entwickelt sich und Information verbreitet sich in immer kürzerer Zeit. und jetzt das: Nicht das Wirtschaftswachstum, nicht die Auswüchse des Finanz- und Geldsystems, keine Despoten und deren Brandherde haben den globalen Break verursacht. Eine #Virusnachricht schafft es, die Welt ohne Gewalt und Waffen still zu legen. So zumindest die Konsequenzen der betroffenen Staaten und Regierungen, die sich beeilen, ihre Krankensysteme, sofern vorhanden, zu mobilisieren und zu entlasten, um zu retten, was zu retten ist. Die Entschlossenen bewähren sich im #Krisenmanagement um Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung. Vorsorglich wird das öffentliche Leben stärker eingeschränkt denn je, und - machen wir uns nichts vor; viele wirtschaftliche Existenzen, die in „Normalzeiten“ eh schon zu kämpfen hatten, werden der Insolvenz anheim fallen bzw. müssen sich staatlicherseits unterstützen lassen und dafür noch mehr arbeiten müssen, als zuvor. Die „Großen“ werden es überstehen, sie sind ja „systemrelevant". Diese Krise wird nicht nur vier Wochen dauern, auch da sollten wir uns nichts vormachen! Ich teile die Einschätzungen derjenigen, die meinen, dass nach der Corona-Krise nicht mehr viel so sein wird, wie es mal war, ausser dem Mammon. Ich denke dabei vor allem an die Hinterbliebenen und die unzähligen Schicksale, welche sich nicht mehr erholen können. Man kann sich nur schwer gegen diese Gedanken wehren. Ich denke aber auch an die (verlorenen) Chancen, die nicht wahrgenommen werden. Die „neue Realität“ schreibt ihre eigenen Gesetze! Bleibt nur der Trost, dass es irgendwie weitergehen wird. Die Welt, Europa und hoffentlich Deutschland voraus wird sich, wie es so fachmännisch heißt, neu „positionieren“! Gemeint ist nicht Utopia, wo Thomas Morus 1516 auf fantastische Weise ein Staatsmodell beschrieb, das den Bürgern alle lebensnotwendigen Güter kostenlos zur Verfügung stellen sollte. Insofern hat sich der salonkommunistische Ansatz nicht durchgesetzt. Verglichen damit schlug Juan Luis Vives bereits 1525 zur Armutsbekämpfung eine Variante der Mindestsicherung vor. Er ging auch schon davon aus, dass die meisten Armen freiwillig arbeiten würden, wenn sie denn könnten. So zwingt sich der Ruf nach bedingungs-losem #Grundeinkommen (BGE) auf und scheint mir jetzt umso mehr berechtigt, wo die Staaten und ihre Finanzsysteme, doch jetzt das Überleben der Gesellschaft, den Umlauf des Geldes und den Erhalt der Wirtschaft erwiesenermaßen bestens sichern können. Jetzt droht nunmehr die Stunde der Wahrheit und dann werden die unbedarften Bürger endlich bemerken, dass sie an der Nase herumgeführt wurden. Großzügig wird jetzt reagiert, letztendlich um das marode verzinste Geldsystem zu retten, zweifellos, um den Unternehmen und den Menschen im Moment ein sicheres Auskommen auf Pump aus Brüssel, wenigstens bis zum Neustart, längstens bis zur Erholung der Wirtschaft, bestenfalls für die Zukunft, zu ermöglichen. Insofern möchte ich den LeserInnen einige Zitate mit auf den Weg geben: "Unser Boden- und Geldrecht, das wir als altes römisches Recht kennen, bildet die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung. Es bildet die Gußform, innerhalb derer wir uns seit 6000 Jahren entwickeln. Und Krieg, Mord und Raub sind die Notausgänge aus dieser Form. Und alle Kriege, alle Empörungen und Revolutionen haben bisher nicht vermocht, diese Form zu sprengen!" (Silvio Gesell (1862-1930). „Warten wir nicht die Wirtschaftskrise, den Bruder- und Völkerkrieg ab, um eine geistige Arbeit zu verrichten, wozu Ruhe und Frieden unentratbare Voraussetzungen sind. Jetzt ist die Zeit, die Währungsfragen zu erörtern.“ (Silvio Gesell (1862-1930) Charles de Montesquieu (1689–1755) trug zur Geschichte des Grundeinkommens die Idee bei, dass der Staat seinen Bürgern ein Leben in Würde schulde. Aus der öffentlichen Rede 1961 des US-Amerikaners Benjamin H. Freedman (1890-1984) wäre eine aufschlussreiche Erkenntnis zu zitieren: "In einer geldgesteuerten Scheindemokratie steht das Finanzsystem über dem Recht!" Noch Fragen? Anstatt innerhalb des bestehenden Finanzsystems über Wachstum und Schulden zu diskutieren, bieten sich Lösungsvorschläge an. Fließendes Geld, soziales Bodenrecht, bedingungsloses Grundeinkommen und eine freie Presse ergeben im Verbund eine echte Alternative." (Plan B) Eine Abkehr von der grenzenlosen Anhäufung von Kapital und Macht (Kapitalismus) zur Rettung der sozial-demokratischen Grundordnung wäre jetzt geboten und der Politik anheim gestellt, die Chance zu nutzen, das jetzt anlässlich der #Corona-Krise in Umlauf gebrachte fließende Geld der gegeben Machtkonzentration entgegen zustellen und das System der Staatsverschuldung auf Kosten der Konsumenten zu beenden. Gleichermaßen leistungslose Einkünfte, wie z.B. Kapitalerträge und Mieteinnahmen auch nicht mehr günstiger zu besteuern. Wenn die Steuereinnahmen nicht ausreichen, verteilt man eben mehr zu versteuerndes Einkommen, etwa wie ein bedingungsloses Grundeinkommen, unter die Leute. Es geht doch, wenn das Geld fließt, anstatt dass es gebucht wird. Den gutgläubigen Bürgern ständig zu verkaufen, das wir eine soziale Marktwirtschaft haben, obwohl es eine kapitalistische Marktwirtschaft ist, die sogar unserer sogenannten Demokratie den Stempel aufdrückt, funktioniert schon lange nicht mehr! Man sollte doch nicht ernsthaft glauben, dass das auf Dauer gut gehen kann, auch wenn man mit Nebenkriegsschauplätzen, wie z.B. dem Klimawandel, der Integrationspolitik, Desinformation, etc. argumentiert! Wir brauchen keine polarisierte Klima-Diskussion, sondern dringend einen Systemwandel, wenn man den Frieden nachhaltig sichern und die Umwelt schützen will. Alles andere sind aus reiner Geld- und Machtgier nur Lippenbekenntnisse, die die Welt eines Tages höchst wahrscheinlich auch in einen großen Vernichtungskrieg vor unserer Haustür verwickeln werden. Gewissermaßen hat #Corona diesem Krieg zunächst erstmal Vorschub geleistet. Jetzt werden Billionen virtuellen Geldes (Kredite) in den Markt gepumpt. Voll an der Waffenindustrie vorbei, nämlich dahin, wo es hin gehört und gebraucht wird. Nur, dass es leistungslos erbracht wurde, aber mit Arbeit zurückbezahlt werden muss. Da fällt mir das Wunder von Wörgl ein. Eine umlaufgesicherte Währung brachte und hielt die Wirtschaft in Schwung. Beschämend sind die Corona-Soforthilfen, insofern sie nicht mal den Liquiditätsbedarf decken, geschweige denn auf Dauer. Aber dennoch müssen auch diese Kredite und Zinsen irgend wann durch Arbeit beglichen werden. Wir Menschen scheinen eine seltsame Spezies zu sein. Auf der einen Seite weisen wir völlig zu Recht darauf hin, wie gefährlich es ist, dass sich der Coronavirus exponentiell ausweiten kann, wenn wir uns nicht entsprechend verhalten und die exponentielle Gefahr nicht zu verhindern wissen. Auf der anderen Seite wird ein unendliches Wirtschaftswachstum von mindestens 2 % angepeilt, was ja ein exponentielles Wachstum voraussetzt. Und das, obwohl jeder halbwegs mathematisch gebildete Mensch weiß, dass jede exponentielle Entwicklung irgend wann mal in die Katastrophe führt. Wer wohl den Wettlauf gewinnen mag? Stellt sich die Frage. Bleibt die Systemimmanenz charakteristisch für unsere Gesellschaft oder können wir hoffen auf einen "Change" zur Mindestsicherung via bedingungslosem Grundeinkommen ohne fadenscheinige Unterstellung des vermeintlichen Missbrauchs auf der Seite der Schwachen, statt Anklage des offensichtlichen Missbrauchs des gegenwärtigen Geldsystems auf der Seite der Starken. Auch der öffentliche Sektor, gemeint ist die Zivilgemeinschaft und das Vereinswesen, benötigt ein gerüttet Maß an Aufmerksamkeit sowie gleichermaßen finanzielle und politische Unterstützung. Das erste negative Beispiel hierfür war die Privatisierung der Sozial-wohnungen. Die „freie Wirtschaft“ konnte es eben nicht besser, als der Staat, sondern sie hat dem öffentlichen Wohl geschadet, indem sie alles andere als solidarisches Handeln gezeigt hat! Insofern zu befürchten ist, dass alle Grundeinkommen-Initiativen, Internet-Demos, Kollektivveranstaltungen, etc. mit ihren Abstimmungs-, Umfrage- und Teilen-Funktionen unsere Finanzelite nur wenig imponieren, als damit systemimmanente Gegebenheiten auch durch noch so engagierte Politiker gebrochen werden könnten, ohne sich nicht die Finger selbst zu verbrennen. Die Verantwortlichen der Finanzsysteme haben durch die Corona-Krise gelernt, wie man mit fragwürdiger Statistik eine #Kurve flach hält und werden auch nicht scheuen, diese Erkenntnisse bei einer Finanzkrise anzuwenden, ihnen dies um so leichter fällt, als dass der ethische Aspekt einer #Triage dann keine Rolle spielt. Die Umweltverantwortlichen hingegen müssen erst noch lernen, wie man die Kurve (#Nachhaltigkeit) flach hält. Bliebe noch, dass die Bevölkerung die Quarantäne und den Lockdown freiwillig fortsetzt, bis sich das Finanzsystem fügt. „Solidarisches Handeln“ sowie die "Nachhaltigkeit“ müssen zukünftig das Leitmotiv unserer Regierungen bestimmen. Wir hatten doch mal die sog. „soziale Marktwirtschaft". Es begann an der Ruhr, als sich in den 40er Jahren die Arbeiter an die Maschinen setzten, um – mit Erfolg - eine Sprengung der Verhandlungen durch die Engländer zu verhindern. Was übrigens der Ursprung der Montanunion, somit der Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft war! Sollte es das gewesen sein?

  • Schutzmasken im FFP Look selber bauen.

    #Corona-#Covid-19-#Schutzmasken sind das Thema der Woche. Wo sich doch da ein neuer Modetrend breit macht. Die Wucherpreise mal außen vor. Wo Nachfrage herrscht. steigen die Preise. Jetzt sollen die also auch noch schick sein, waschbar, trageleicht, bügelfrei, mit Bändchen oder Gummi, atmungsaktiv, antibakteriell, was auch immer. Aber man schwitzt darunter und leckt die eigene Spucke. Da lob ich mir die wiederverwendbaren #Mehrweg-#Masken-Sets im #FFP-Look. Zwischen zwei identischen Filterträgern legt man ein Textil freier Wahl ein , montiert zwei Gummis, rückt die Maske zurecht und für den rudimentären #Mundschutz ist gesorgt. www.bdvv.de/masken-gegen-corona Obendrein dient die Kampagne auch noch einem guten Zweck für Ihren #Verein.

  • Strukturiertes Krisenmanagement für Vereine und Schulen

    Die Experten des bdvv nutzen agile Projektmanagementmethoden zum strukturierten #Krisenmanagement, gleichermaßen zur Deeskalation zur schrittweisen Öffnung bzw. Wideraufnahme des gewohnten Lebens. Ein strukturiertes Aufgabenmanagement ermöglicht eine räumliche und zeitliche Organisation aller erforderlichen Maßnahmen in permanent lernender und subsidiärer Weise. Alle Mitwirkenden Personen und Gruppierungen (Schüler, Klassen, Therapie-, Arbeits- oder Trainingsgruppen, etc. ) werden in sogenannte Cluster (Räume) definiert. Dieses Clustermanagement ist der Schlüssel zum schrittweisen und kontrollierten Öffnen individuell definierter Bewegungsräume je nach Gegebenheit. So lassen sich in Schulen und Vereinen gezielt Cluster (Gruppierungen, Klassen, Übungsgruppen, etc.) definieren, welche ihren jeweiligen Status intern und extern in Echtzeit kommunizieren. So werden Kollisionen z. B. zur Vermeidung von Infektion verhindert. Das strukturierte Krisenmanagement ist gleichermaßen mobil einsetzbar, insofern jedes einzelner Clustermitglied seinen Status mit der Gruppe via App teilen kann. So können Hausaufgaben, Erledigungen, Veranstaltungen, Warnhinweise, etc. administriert werden. Verantwortliche (Lehrer, Eltern, Trainer, etc.) sind rund um die Uhr informiert und können die Maßgaben zum Schutz vor Infektion überwachen.

  • Sinnvolle Versicherungen für Vereine

    Einen interessanten Artikel zum Thema #Haftpflichtversicherung aus der Saarbrücker Zeitung möchten wir nicht vorenthalten. Die SZ schreibt: #Vereine haften für alle Schäden, die während ihrer Vereinsaktivitäten einem Dritten zugefügt werden. Geschädigte können Regressansprüche an den #Verein herantragen. „Ob diese berechtigt sind oder nicht, stellt sich meistens später heraus“, sagt René Hissler, Vorstand des Bundesverbands deutscher Vereine & Verbände (bdvv). Daher ist eine Haftpflichtversicherung wichtig. Sei angemerkt sei: Das Referat Versicherung und Vorsorge ist die meist angerufene Stelle des bdvv | bundesverband deutscher vereine & verbände e.V.. Insofern ja damit auch bewiesen ist, wie wichtig das Thema Haftpflicht für Vereine ist.

  • bdvv | InfoLetter vom 20.04.2020

    bdvv | InfoLetter berichtet über Krisenmanagement, Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten und Datenschutz

  • Wie Sie von einer bdvv-Mitgliedschaft profitieren? Pro bono!

    Pro bono lautet das Zauberwort. Insofern wir Ihnen mit nützlichen Angeboten entgegen kommen und Ihnen was Gutes tun. Ob es Ihnen nützt oder ob Sie Ihren Verband weiter empfehlen, entscheiden Sie selber. Für NPOs, Verbände und Vereine installieren wir ein komplettes Datenschutzmanagementsystem (DSMS),inkl. Online-Schulung, Life-Meeting-System, Vorlagen, etc.. (Obligatorisch) Für NPOs, Verbände und Vereine sowie deren Vereinsmitglieder installieren wir ein agiles Projekt-Managementsystem inkl. Leitfäden für Krisen-, Veranstaltungs- und Homeoffice-Management. Vereinsmitglieder und Ihre Familien unterstützen wir bei der Vorbereitung Ihrer Vorsorgedokumente, wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten, etc.. Diese Leistungen sind erste Schritte zur Datenschutzkonformität, zu professionellem Vereinsmanagement, auch beruflich einsetzbar, sowie zur Selbstbestimmung, Patientenverfügung und Vorsorgedokumente betreffend. Alle oben genannten Angebote enthalten substanzielle Leistungen und werden dringend angeraten. Besser früher als später vorsorgen. Ihre Mitwirkung jedoch ist für den Erfolg entscheidend. Alle Pro bono-Angebote erfordern eine Zusammenarbeit mit unseren Experten. Mind. eine Erläuterung oder Einführung in die Thematik und die Anwendungen wird dringend empfohlen. Jetzt kommt es auf Sie an. Wir verwenden leistungsfähige Anwendungen und würde diese auch weiter empfehlen. Unser Angebot jedoch zielt nicht auf die Applikationen, sondern auf die Benefits, welche Ihnen ganz persönlich oder Ihrem Verein nutzen. Ggf. erwägen Sie ja eine Weiterempfehlung des bdvv. Zum Kleingedruckten vorab: Etwaige kostenpflichtige Leistungen, wie Mandate für Datenschutzmanagement oder -beratung, Upgrades oder Ausfertigung von Vorsorgedokumenten durch einen Anwalt, werden im Vorgespräch erläutert. Ein offenes Wort für Nicht-bdvv-Mitglieder oder Fördermitglieder: Ob Sie eine ordentliche Mitgliedschaft im bdvv | bundesverband deutscher vereine & verbände e.V. erwägen, bleibt Ihnen überlassen und ist kein Kriterium für eine Zusammenarbeit. Hier geht es zur Pro bono-Registrierung Wenn Sie sich nach erfolgreicher Registrierung (Double OptIn) wieder einloggen, erhalten Sie weitere Informationen zu den oben genannten Themen.

  • Mit Life Meeting klärt sich vieles.

    Wir haben Antworten auf Fragen zum Krisenmanagement, auf Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten sowie auf Fragen zum Datenschutz. Pro bono Hierzu laden wir Sie zu einem Life Meeting ein. Raumkennung oder Passwort erfragen Sie bitte per Hotline Gerne stellen Ihnen auch unser Life-Meeting exklusiv zur Verfügung. Pro bono

  • Clustern | Das neue Kulturgut

    Eine controverse Diskussion beschäftigt die Politik und spaltet die Gemüter. Inwiefern bedroht die #Öffnung bzw. #Lockerung die #Kurve (Flatten the Curve)? Es wäre doch so einfach: Wo ein Tresen, eine Theke oder an einer Kasse mit Laufband verkauft oder bezahlt wird oder Selbstbedienung möglich ist, könnte mit gebotenem Abstand verkehrt werden. Diese Abstandhalten, auch beim Anstehen, also sich gewissermaßen aus dem Weg gehen, sollte sich von selbst verstehen. Insofern ein Abstandsgebot zwischen sogenannten #Clustern, bestehend aus Einzelpersonen, Eheleuten, Familien, Wohn-, Spiel- oder Arbeitsgruppen (vorzugsh. 1-6 Personen) von mind. einem Klafter (wer läuft denn mit einem Maßband rum) obligatorisch ist. Wenn nur dieses einzige Gebot des #Clusterns (kontrollierte Gruppenbildung) beachtet, respektiert und überwacht würde, könnten Supermarkt, Blumenladen, Restaurant, Hotel oder Verkehrsmittel, #Kitas, #Schulen oder #Vereine weitermachen wie gewohnt. Risokocluster wie Seniorenheime oder Krankenhäuser gesondert betrachtet. Einen Cluster zu organisieren, beherrschen gleichermaßen Eltern, LehrerInnen, KindergärtnerInnen, Arbeitgeber, Disponenten, Schicht- oder Bauleiter, Gemüsehändler und jeder Wirt, etc. schon allein bedingt durch tägliche Organisation-, Planungs-, Arbeits- oder Produktionsabläufe immer unter Beachtung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmaßgaben in Abstimmung mit den Betroffenen untereinander oder durch Deligieren. Warum denn dann nicht auch unter Beachtung von Hygienemaßgaben, etwa wie das Clustern. Dann wäre #Clustern beinahe ein neues Kulturgut. Clustern im soziologischen Sinne, also einen Raum bzw. einen minimalen Freiheitsgrad (Circumdation), etwa gemäß der anthropometrischen Zeichnung des vitruvianischen Menschen von Loenardo da Vonvi, für sich zu beanspruchen und zu schützen, sollte gleichermaßen gestattet und geboten sein. #jetztkommtdieöffnung

  • Corona | Tausende Vereine betroffen

    Zigtausende Vereine und hunderte Verbände gehören auch zu den großen Verlierern der Corona-Krise. Aus dieser Sicht ist fast jede/r dritte BundesbürgerIn direkt oder indirekt betroffen. Ggf. sind Sie ja als Leser dieser Mitteilung auch Mitglied in einem von über 600.000 Vereinen in Deutschland, über 1 Mio. nicht eingetragene bzw. nicht rechtsfähige Vereine außen vorgelassen. Weder die Politik noch die Medien haben das Vereinswesen im Blick. Gemeint sind nicht 24 Mio. gröhlende Fußballfans. Gemeint ist jede/r fünfte BürgerIn in Deutschland, welche/r sich ehrenamtlich engagiert. Diese Gruppe findet allenfalls Erwähnung, wenn unverständlicher Weise Tafeln geschlossen werden müssen. Soforthilfe wird nur gewährt, wenn Sie einen Beschäftsbetrieb nachweisen. So bleiben die gemeinnützigen Vereine komplett auf der Strecke, wo es eh schon so schwierig ist, ehrenamtlich Mitwirkende zu finden. Beschähmend und gleichermaßen unerträglich ist, dass auch jede/r Fünfte unter Armut und sozialer Ausgrenzung leidet. So käme rein theoretisch auf jeden Bedürftigen ein Ehrenamtler. Oder anders gesehen, 40% der Deutschen, vornehmliche Alte und Kinder, haben täglich mit sozialer Ungerechtigkeit zu tun. Wer hier noch Kritik an dieser Statistik äußert, hat nichts verstanden. Die #Krise tut das ihre auch noch dazu. ​ Anlässlich dieser Krise nunmehr hat der bdvv einen Leitfaden für ein Corona-Krisenmanagement für Vereine und Verbände aufgelegt. Hier werden verantwortliche Mitwirkende organisationsweit vernetzt und können mit entsprechenden Aufgaben betraut werden. Pro bono. Angesichts der Bedrohungslage, sich infizieren zu können, bieten unsere Experten auch einen Notfallservice zur Vorbereitung von #Vorsorgedokumenten inkl. #Patienten-, #Betreuungs- und #Sorgerechtsverfügung sowie #Vorsorgevollmacht. Pro bono. ​ Ggf. registrieren Sie sich in der bdvv-Community auf dieser Webseite. Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich.

  • Pro bono gegen die Krise

    bdvv | bundesverband deutscher vereine & verbände e.V. auf Stimmenfang. Im Sinne des Vereinswesens in Deutschland. Die renommierten Verbände haben sich aufgestellt und haben ihre Interessen sowie die ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Wirtschaft vertreten. Der bdvv hingegen zielt auf die nicht organisierten Vereine und leistet ausschließlich ehrenamtliche Pro bono-Leistungen, inbesondere unter dem Aspekt, Bedrohungslagen zu vermeiden, nicht ohne Lösungen, u.a. auch gegen die Krise, bereit zustellen. Pro bono. Unterstützen Sie unser Engagement, besuchen Sie unsere Webseite und teilen Sie unsere Pro bono-Arbeit in Ihrem Netzwerk. https://www.bdvv.de/hotline

  • Spendenplattform | bdvv macht mit bei Spendenturbo.org

    Wir möchten Sie über Spendenturbo informieren. Über diese #Spendenplattform können gemeinnützige Vereine kostenfrei Spenden sammeln! Hinter Spendenturbo steht ein engagiertes Startup-Team aus München, das sich das Sammeln von Spenden zur Aufgabe gemacht hat. Das Team legt alles daran, gemeinnützigen Organisationen zu helfen, sodass die Vereinskultur auch durch Zeiten der #Krise stabil bleibt und weiterbesteht. Der bdvv hat sich selbst auf der Spendenplattform registriert und empfehlt diese Kampagne ausdrücklich. Ab sofort können sich Vereine und Spender auf Spendenturbo registrieren. Unternehmen können auf der Seite #Spendentöpfe eröffnen und private Spenden verdoppeln, bis der Betrag der Unternehmenstöpfe aufgebraucht ist. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.spendenturbo.org oder schreiben Sie direkt an liza.nitsche@spendenturbo.org

  • Leitfaden | Corona-Krisenmanagement für Vereine

    Bedrohungslagen erkennen und vermeiden erfordert Strategie in vielerlei Hinsicht. Ein #Krisenmanagement wirft viele Fragen auf. Nachfolgende Themen werfen viele Fragen auf, welche wir Ihnen gerne beantworten. Zur Umsetzung der nachfolgenden Themen laden wir Sie ein, die Krise für Ihren Verein gemeinsam mit Mitgliedern und Mitarbeitern zu bewältigen. Situationsanalyse Personalfragen Juristische Themen Marketing & Vertrieb & Orientierung im Team Dazu registrieren Sie sich auf dieser Webseite, und wir geben Ihnen einen Leitfaden zur Hand, um die wichtigsten Krisenthemen im Blick zu haben und um die wichtigsten Maßnahmen online und in Echtzeit mit Ihren Mitarbeitern und Mitgliedern für Ihren Verein umzusetzen. Registrierung | Reagieren und vorbeugen in Echtzeit Vereine erhalten unsere volle Unterstützung. Wir engagieren uns persönlich und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Experten beraten Sie gerne.

  • Corona Clustermanagement

    Vorbeugung durch Isolation und Clusterbildung ​ Soziale Isolation, wie etwa Ausgangssperren, ist das letzte und konsequenteste Mittel, wie andernorts  ja auch von Amts wegen schon angeordnet, aber auch wegen ärztlicher Anweisung oder aus eigener Entscheidung. Man geht sich sprichwörtlich in gebührendem Maße aus dem Weg und vermeidet gleichermaßen soziale Kontakte, gemeint ist in letzter Konsequenz die Vermeidung körperlicher Nähe. ​ Einerseits bleibt man zu Hause, oder man bewegt sich unter Beachtung der allgemeinen Handlungsempfehlungen wie Anstand halten, Händewaschen, Desinfektion, etc., möglichst alleine zwischen möglichst kleinen Gruppen (Cluster), etwa zum Einkaufen, zu Bankbesuchen, zum Tanken, zum Verwandtenbesuch, um zur Arbeit zu gehen oder zum Arzt. Fakt ist, dass die Situation eine extreme Aufmerksamkeit und Disziplin erfordert und auch umgesetzt werden muss. Insofern man dieses Clustern entsprechend strukturieren und für seine Sicherheit und die anderer nutzen kann. Obligatorisch ist das sogenannte Abstandhalten, gemeint ist der persönliche Rückzug auf den minimalsten Funktionsraum (Cluster) und den Schutz desselben. Die vitruvianischen Haltung versinnbildlicht durch den Klafter eine vorbildliche Distanz zum Nächsten. Größer als eine Familie, sollte ein Cluster nicht sein. Man stelle sich folgendes Clustermodell vor: Man kann einen Cluster nach verschiedenen Parametern kategorisieren und benennen, permanent, Aufenthalt als Person mit minimalstem Funktionsraum in einem Zimmer, einer Wohnung, einem Hausflur, einem Gebäude, einer Siedlung, eine Kommune, etc. dynamisch, Wechsel und Aufenthalt an einem Arbeitsplatz, einer Kindergartengruppe, einer Übungsgruppe, einer Sportgruppe, einer Hausaufgabengruppe, einer Pflegeabteilung, einem Büroteam, einer Arbeitskolonne, einer Turngruppe, etc., temporär, Wechsel und Aufenthalt in einer Siedlung, einer Ortschaft, einer Gruppe beim Supermarkt, an Tafeln, im Bus oder im Zug, etc.. soziologisch, Wechsel und Aufenthalt in Bereichen der Freizeit, Kommunikation, Konfliktentstehung und -bewältigung, etc. risikokritisch, Wechsel und Aufenthalt in Bereichen wo Infektionsrisiko offensichtlich ist geografisch, wie Kommunen, Städte, Landkreise, Bundesländer, Länder, etc. wo Gebiete für Ausgangsperren, Versammlungsverbote, etc. bestehen. etc. Möglichkeiten der Auswertungen und Maßnahmen : Man könnte Personen in einem Cluster identifizieren und ggf. isolieren. Man könnte Bewegungsprofile (Zeit und Ort) der Cluster erstellen und der jeweils beteiligten Personen für den Fall der Fälle rekonstruieren. Man könnte infizierte und nicht infizierte Cluster eindeutiger identifizieren (auch Überlagerungen). Man könnte einen Cluster gemeinsam schützen und infektionsfrei halten. Man könnte Schwarminfektionen verhindern und steuern Man kann gezielt räumlich und zeitlich Maßnahmen ergreifen etc. Leider versäumen die Verantwortlichen bis dato, ein virtuelles Infektionskataster im Sinne eines Clustermanagements analog etwa wie Staumeldung bei Google Maps (Telematik) so anzulegen, dass sich die Bevölkerung situativ orientieren kann. Überregional, regional oder örtlich verantwortliche Institutionen (wie z. B. Schulen, Kita, Kirchen oder Vereine) könnten die Cluster individuell definieren, erheben, identifizieren, analysieren, kontrollieren und disponieren (Risikomanagement). Auch könnte man sich in einem oder mehreren Clustern registrieren und sich die Umgebung anzeigen lassen, um örtlich relevante Entscheidungen auch selbst treffen zu können. Insofern ist es zunächst geboten, sich innerhalb eines Familiencluster und sich nur bei Notwendigkeit oder im Zuge der Öffnung zwischen möglichst wenig kleinen Clustern zu bewegen. Behelfsweise beobachtet man seine eigenen Bewegungsprofile. Technisch wäre ein eigenes Bewegungsprofil in Verbindung mit Google App Standortverlauf möglich. Durch die Auswertung der eigenen Bewegungsprofile entstünde mehr Bewusstsein für die Bedrohungslage. Für den Fall der Fälle einer Infektion kann dann auch jede/r Einzelne ein Rückschluss auf die eigene Situation und der in den Clustern beteiligten Personen treffen. ​ So schärfen Sie Ihr Gefühl für die Ansteckungsgefahr. ​ Hauptsache Händewaschen und Abstand halten.

  • SOLI Ticket | ein Pro bono StartUp

    Ein junges Team, bestehend aus findigen Informatikstudenten der Universität Potsdam, reagiert in subsidiärer Weise zu Gunsten Betroffener der Coronakrise, insbesondere den Vereinen und bzw. Veranstaltern. Wer Veranstaltungen geplant und organisiert hat, fürchtet zu Recht finanzielle Einbußen und bangt um seine Existenz. Um solchen finanziellen Engpässen ausweichen zu können, entwickelt SOLI Ticket eine Plattform zum Erwerb virtueller Tickets, aus deren Erlös entsprechende Spenden an die notleidenden Veranstalter bzw. Vereine weitergeführt werden sollen. Die Kampagne ist gemeinnützig, gewissermaßen pro bono ausgerichtet und zielt nicht auf gewerbliches Interesse. Die Ambition gilt ausschließlich dafür, den Betroffenen durch die Krisenzeit zu helfen. Der Appell lautet: Besuchen Sie die Webseite unter www.soli-ticket.de und melden Sie sich schon mal an. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Webseite fertigzustellen.

  • Datenschutz | Nicht ohne Ihre Mitwirkung

    Datenschutzberatung ist eine Domäne der Juristen. Datenschutzüberwachung und -kontrolle ist den Verantwortlichen oder #Datenschutzbeauftragten überlassen. Bleibt noch das Datenschutzmanagement, verbunden mit einer konsequenten Datenschutzumsetzung. Insofern ein professionelles #Datenschutzmanagement auch dafür sorgen muss, dass alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, insbesondere eine leistungsfähiges #Datenschutzmanagementsystem (DSMS) in Verbindung mit versierten Experten, welche vertraut sind mit der Logik und dem Modell des Datenschutzes gemäß den Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine wirksame #Datenschutzumsetzung ist letztendlich Aufgabe aller Mitwirkenden an den mutmaßlichen Orten einer Datenschutzverletzung, z. B. am Arbeitsplatz selbst. Vorausgesetzt die Mitwirkenden verfügen über die richtigen Anweisungen, Instrumente und Zugang zu einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). Bestenfalls erwägen Sie, das #DSMS und seine Handhabung unseren Experten beim bdvv zu überlassen. Aber, nicht ohne Ihre Mitwirkung Insofern verstehen sich unsere Experten als Moderatoren, wenn DSGVO-Maßnahmen nicht nur dokumentiert, sondern auch umgesetzt werden müssen. Im Rahmen eines Audits sind alle datenschutzrelevanten Parameter zusammenzustellen und auszuwerten und gemäß den Maßgaben der #DSGVO zu dokumentieren. Dabei ist Ihre Mitwirkung unverzichtbar, wenn es um Einweisung und Schulung, Recherche vorhandener Unterlagen wie z. B. AV-Verträge, Verzeichnisse und Kategorien, etc. anzulegen und die Einführung neuer Anweisungen und Dokumente geht. Lediglich eine bdvv-Mitgliedschaft trennt Sie vom Nachweis einer nachhaltigen Datenschutzkonformität für den Fall der Fälle. #privacyasaservice #verein #bdvv #datenschutz #probono #dsms

  • Datenschutz auf dem Holzweg

    Datenschutzdokumentationssysteme verfolgen vordergründig die Dokumentationspflicht gemäß DSGVO mit dem Ziel, spätesten jährlich einen PDF-Export zu generieren und sich vor evtl. Pönalisierung abzusichern. Als ob damit alles erledigt wäre. Den Behörden gegenüber mag so der Nachweis einer vermeintlichen Datenschutz-konformität genügen. Aber einer Datenschutzverletzung mit Datenschutzsystemen oder -abonnements ohne intensive Mitwirkung der Verantwortlichen und ohne fachlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, vorzubeugen, scheint eher illusorisch, als man annimmt, dass ein alljährlich aktualisierter Zeitstempel ein aktives Datenschutzmanagement rechtfertigen könnte. Lediglich ein interner oder externer Datenschutzbeauftragte/r, allenfalls ein Datenschutzmanager verkörpert meistens als einzige Person den Datenschutz in einer Organisation. Bei Freelancern und Kleinunternehmen ist das nachvollziehbar, aber nicht in Unternehmen oder Vereinen, welche abteilungsweise oder zuständigkeitsweise mit einer Vielzahl von Mitarbeitern oder Mitgliedern echten Datenschutz mit Grundsätzen und Prinzipien praktizieren müssten. Sie dokumentieren lediglich den Idealzustand aber nicht den gegebenen und dynamischen Ist-Zustand der realen Arbeitsumgebung. Wer sich spätestens jetzt keine Gedanken dazu macht und meint, er habe seiner Datenschutz-verantwortung per Abonnement oder Delegierung gereicht, befindet sich auf dem #Holzweg. Systemtechnischer sowie personeller und informeller Einsatz mag auf der Ebene der Datenschutzverantwortlichen ausreichen, wenn nicht mehr als nur eine Alibifunktion ausgefüllt werden soll. Wer nicht konsequent alle Verantwortlichen, Zuständigen, Mitarbeiter, Mitwirkende und Betroffene aktiv einbindet, hat den Datenschutz nicht verstanden und setzt früher oder später seine Organisation in Sichtweite der zuständigen Behörden. Lösung ist ein agiles Datenschutzmanagement nach den Ansätzen von Scrum, Objektcs and Key Results (OKR) und Holokratie. Hier erreichen Verantwortliche mit einem entsprechenden Berechtigungskonzept ausnahmslos alle Mitwirkende und Betroffenen. Nur so kann man den Fortschritt und die Hindernisse des Datenschutzes erfahren, die Ergebnisse und Funktionalitäten bewerten und Anforderungen kontinuierlich strukturieren und anpassen. Erst wenn sich der Grad der Durchdringung einer Datenschutzkonformität in allen Bereichen einer Organisation messbar steigert, befindet man sich auf dem richtigen Weg. Insofern bedeutet Datenschutz: ein Management von personenbezogenen Daten in Aufgaben bzw. Tätigkeiten mit konkreter Beschreibung, Orts und Zeitbestimmung, sowie Korrelationen mit Geschäftsprozessen und  Fristen, Zuständigkeiten, Anwendungen und Rechtsgrundlagen, mit technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), mit Bedrohungslagen und Datenschutzfolge-abschätzungen (DSFA), mit Grundsätzen, Prinzipien, Berechtigungskonzepten und IT-Grundschutz in Zusammenarbeit mit allen Mitwirkenden und Betroffenen und keine Administration zum systemgestützten Herstellen und Verteilen von Berichten, Exports sowie An- und Einweisungen. Der bdvv rät seinen Vereins- und Verbandskollegen dringend nicht zu glauben, ein Datenschutzabonnement würde Datenschutzkonformität ersetzen. Scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren. Der bdvv hält ein agiles und intrinsisches Datenschutzkonzept für seine Mitglieder, Vereine und Verbände und deren Mitglieder schon in petto.

  • Treffpunkt Vereine & Verbände | Pro bono

    Hier wirbt der bdvv mit seiner Pro bono-Plattform um die aktive Mitwirkung beim bdvv. Bringen Sie Ihre Kernkompetenz näher an die Mitglieder des bdvv heran und übernehmen Sie eine Themenführerschaft im Rahmen Ihrer Interessenslage. Der bundesverband deutscher Vereine & Verbände e.V. wendet sich an jeden Besucher und Leser, sich hier um zusehen. Hier werden den Verbandsmitgliedern und deren Mitgliedern konkrete Leistungen angeboten ´Pro bono´, mindestens, was beratende Leistungen angeht, wie Vereinsmanagement, Rechts- und Versicherungsfragen (keine Mandate und keine Versicherungen) aber auch handfeste Leistungen zur Digitalisierung wie Datensicherheit mit hochsicherem Cloudservice oder Datenschutz mit mandatenfähigen Datenschutzmanagementsystemen (DSMS) inkl. dsgvo-konformer Datenschutzdokumentation, Schulung, etc.. Pro bono versteht sich. Insofern wirbt der bdvv um jeden Besucher, welches auch bereit ist, als bdvv-Mitglied seine Pro bono-Leistung als freiwilligen Beitrag für das Gemeinwohl einzubringen. Der bdvv bietet dafür die Plattform für alle Engagements, welche das Vereinswesen fördern, solange es dem demokratischen Diskurs dient.

  • Pro bono kost nix.

    Was nix kostet, soll nix wert sein. Das möchten wir so nicht stehen lassen. Unser Pro bono Datenschutz für Vereine kostet viel Zeit und Mühe und kann auch nur durch Zuwendungen und Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die ehrenamtliche Arbeit mal aussen vor gelassen. Der bdvv verwendet ein kostenlos zu benutzendes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) in einer mandantenfähigen Version und stellt dieses, verbunden mit Support, Schulung, Beratung sowie allen dsgvo-konformen Features inkl. Hotline zur Verfügung. Grundsätzlich ist aber die Mitwirkung der verantwortlichen Verein-oder Verbands-Vorstände erforderlich. Und hier ist man gut beraten, sich den Service im Zuge der Verbandsmitgliedschaft zu sichern. Sollte der Aufwand den Rahmen sprengen, sind natürlich Gebühren oder Honorare zu vereinbaren. Sollten etwaige Kosten einen Verein über Gebühr belasten, hätte m an zu mindest ein Instrument zu Hand, mit welchem Sponsoren auch einen Benefit zu erwarten hätten. Kein Datenschutz kostet aber noch viel mehr. Und ein Datenschutz kann richtig teuer werden, wenn er nicht gegeben ist.

  • Ohne Mitwirkung kein Datenschutz

    Handlungsbedarf ist dringend angesagt. Man kann darüber diskutieren, ob Datenschutz ein Top Down- oder Buttom UP-Thema ist. Das Bewusstsein für die Bedrohungslagen durch nicht datenschutzkonformes Verhalten ist weder bei Verantwortlichen noch bei Mitarbeitern geschärft. Spätestens als Betroffene/r, die oder der wir ja im Sinne der DSGVO eigentlich alle sind, werden im Fall der Fälle hellwach. Wie, wo und wann ensteht ein Datenschutzverstoß? Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, außer eine Rechtsgrundlage ist gegeben und wenn keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen beachtet werden, sofern sie überhaupt gegeben sind. Wenn es dann mal nicht zu spät ist, wenn es kracht. Mindestens sollte auf Kopfdruck eine Maschinerie starten, welche Datenschutzkonformität herstellt. Die Voraussetzung dazu wäre gegeben. Denn ein Datenschutzmanagement steht bei Qseven media GmbH bereit, und die Lage wäre relativ schnell beherrsch, und spätestens dann ist Ihre Mitwirkung aller gefragt. Aber genau diese Mitwirkung ist der kritische Punkt beim Datenschutz, wenn ein Datenschutzmanagement eingerichtet und wirksam etabliert werden soll. Nach wie vor wird in den meisten Fällen der Datenschutz nicht konsequent verfolgt. Mitarbeiterinformationen, Einweisungen, Schulungen werden vernächlässigt. Technische und organisatorische Maßnahmen werden vernachlässigt. AuftragsVerarbeitungsVerträge werden nicht vereinbart und nicht dsgvo-konform verwaltet. Datenschutzdokumentation und Verarbeitungsverzeichnisse werden nicht aktualisiert. Die Rechenschaftspflicht ist weitgehend unbekannt Einen Notfallplan gibt es nicht. und viele Versäumnisse mehr .... Diese offensichtlichen Bedrohungslagen wären vermeidbar, wenn ein Datenschutz-managementsystem in lernender und subsidiärer Weise eingerichtet und in gewisserweiser ein Datenschutzaudit in Echtzeit gegeben wäre. Das spart Kosten und nachhaltige Datenschutzkonformität.

  • DSMS | Datenschutzmanagement by System | Pro bono

    Datenschutzmanagement by System (DSMS) erleichtert die Arbeit rund um den Datenschutz und gewährleistet bei entsprechender Mitwirkung Datenschutzkonformität, insofern auch ein Verein oder Verband in der Lage sein muss, den Datenschutzbehörden nachzuweisen, dass alle Anforderungen der DSGVO erfüllt werden. So zielt der bdvv im Rahmen des Datenschutzes darauf, seinen ordentlichen Mitgliedern (Vereinen) im subsidiären Sinne ein Datenschutzmanagementsystem #DSMS #probono zur Verfügung zu stellen und bei der Nutzung entsprechende Unterstützung zu leisten. Mit diesem Beitrag initiieren wir eine Beitragsreihe rund um den Pro bono | Datenschutz.

  • Aufgaben und Referate | Pro bono

    Pro-bono-Projekte sind Leistungen, die von Unternehmensberatungen u.a. auch von Vereinen und Verbänden unentgeltlich für gemeinnützige Zwecke angeboten und durchgeführt werden. Das könnten zum Beispiel Beratungstätigkeiten für Vereine und Verbände, eben auch für gemeinnützige Institutionen sein. Pro bono-Leistungen sind insofern unentgeltliche Leistungen, als sie nicht mit Aussicht auf eine entgeltliche Beauftragung erfolgen. Pro bono-Leistungen sind primaär also keine vertriebsunterstützende Maßnahmen. Gute Reputation tut ihres dazu. Dementsprechend bietet der bdvv kostenlose #Vereinsberatung mindestens im Sinne einer Pro bono-Leistung an. Dazu gehören die auch die unentgeltlichen Beratungsleistungen wie unter Aufgaben und Referate beschrieben. Rechtsberatung und Datenschutzberatung leistet der bdvv mit Hilfe seiner entsprechenden seine Experten lediglich im Zuge einer ordentlichen Mitgliedschaft. Hierzu wäre aktuell das Datenschutzmanagement inkl. der kostenlosen Nutzung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) zu erwähnen. #zerodatabreachculture #verein4punkt0 #privacyasaservice #paas #verein #bdvv #datenschutz #probono #dsms

  • Datenschutz im Verein | Privacy as a Service | PaaS

    Der Datenschutz beschäftigt die Gesellschaft immer mehr und wirft immer mehr Fragen auf. Ja, auch Vereine müssen den Datenschutzverpflichtungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (#DSGVO) nachkommen. Da gibt es keine Ausnahme und auch keine Ausrede. Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (#bdvv) nunmehr hat sich diesen Frage gestellt und berät seine Mitglieder jetzt auch zur Bedrohungslage #Datenschutz. Die einzige Antwort ist kann nur die Lösung sein. Nutzen Sie das bdvv-#Datenschutzmanagement by System. Insofern kostet es Sie nur die Mitgliedschaft. Und Sie finden bei unseren Referaten und Experten noch mehr Antworten zu vereinsrelevanten Fragen. Sparen Sie sich das Googlen nach Datenschutz im Verein. Da finden Sie nur Angebote kostenpflichtiger Datenschutzanwendungen. Insofern man nur teil-automatisiert, also nicht ohne eigene Mitwirkung, eine Datenschutzdokumentation nach allen Regeln der Kunst erstellen kann. jetzt sollten Sie sich fragen, ob der Datenschutz auch wirklich da ankommt und wirkt, wo er gebraucht wird. Nämlich am mutmaßlichen Ort einer vermeintlichen Datenschutzverletzung. Pro-aktiver Datenschutz Pro-aktiver Datenschutz kann das Risiko vermeiden: einerseits einer Datenschutzverletzung vorzubeugen und weiterhin den Nachweis einer Datenschutzkonformität zu führen und Auskunftsersuchen dsgvo-konform entsprechen zu können. Denn im Falle eines Falles ist keiner der Aufregung gewachsen. Außer man fragt einen Anwalt oder verfügt über ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) Notfalls steht auch ein Notfallpaket bereit. #zerodatabreachculture #verein4punkt0 #privacyasaservice #paas #verein #bdvv #datenschutz

  • Privacy as a Service (PaaS)

    Kürzer und passender kann man eine wirksame Umsetzung des #Datenschutzes nicht mehr ausdrücken. Und wenn die Kosten überschaubar bleiben oder gar entfallen, spricht einiges dafür. #PaaS steht für #Datenschutzmanagement by System. Gemeint sind nicht die automatisch generierten #Datenschutzdokumentationen für die Schublade. Gemeint ist die strukturierte Bereitstellung von #Datenschutz, wenn man insbesondere auch seine Lieferanten und Dienstleister, gemeint sind die #Auftragsverarbeiter, mit zum Datenschutz verpflichtet. Der bundesverband deutscher vereine & verbände (bdvv) nutzt dazu eine innovative Applikation, welche alle Mitwirkenden gegenseitig zur #Datenschutzkonformität verpflichtet und permanent über Umsetzung und #Rechenschaftspflicht wacht. Mit einer Mitgliedschaft beim bdvv können sich gleichermaßen Vereine, NPOs und Unternehmen in diese PaaS-Struktur einbringen und so den Datenschutz vorwärts bringen. #zerodatabreachculture #verein4punkt0 #privacyasaservice #paas #verein #bdvv #datenschutz

  • Die Ungewissheit wegen des Datenschutzes hat ein Ende

    Ungewissheit schürt Angst. Insofern brauchen sich Vereine und Vereinsverantwortliche wegen Datenschutz keine Sorgen mehr machen. Jedenfalls keine Sorgen mehr wegen der Kosten für den #Datenschutz und wegen des Umsetzen des Datenschutzes im eigenen Verein. Der Preis dafür ist eine Mitgliedschaft im bundesverband deutscher Vereine & Verbände e. V.(#bdvv). Datenschutzmanagement by System (DSMS) Verbunden mit einer Mitgliedschaft berät der bdvv seine Mitglieder und stellt unentgeltlich ein #Datenschutzmanagementsystem (#DSMS) zur Verfügung. So würde mit geringem Aufwand Datenschutzkonformität hergestellt. Privacy as a Service (PaaS) Unvermeidbar ist eine pro-aktive Mitwirkung bei der obligatorischen #Datenschutzdokumentation. Insbesondere was die #Auftragsverarbeitung betrifft, ist durch die Vereine selbst sicher zustellen, dass ihre beauftragten Dienstleister und Lieferanten ebenfalls dafür Sorge tragen, dass personenbezogene Daten auch #DSGVO-konform verarbeitet werden. Für diese sogenannten Auftragsverarbeiter stünde DSMS im Rahmen einer bdvv-Fördermitgliedschaft gleichermaßen zur Verfügung, wie für unsere Mitgliedsvereine- und verbände. Auch könnten Vereine selbst mit DSMS ihre Auftragsverarbeiter, aber auch ihre Mitglieder beraten, insofern der bdvv mit seinen Experten, gewissermaßen als externe #Datenschutzbeauftragte, in die Bresche springt. Denn eines ist gewiss. Die Unsicherheit ob des Verbleibs personenbezogener Daten wächst und kann nur durch wirksame Methoden vermieden werden. Fragen Sie unsere Experten zum Datenschutz #zerodatabreachculture #verein4punkt0 #privacyasaservice #paas #verein #bdvv #datenschutz

  • Wann ist ein Verein nicht rechtsfähig?

    Ein Verein ist dann nicht rechtsfähig, wenn er weder durch Eintragung ins Vereinsregister, § 21 BGB noch durch staatliche Verleihung, § 22 BGB Rechtsfähigkeit erlangt hat. Nicht rechtsfähige Vereine bzw. nicht eingetragene Vereine sind zwar eine Körperschaft, aber keine juristische Person. Insofern sind vor allem Haftungsfragen zu klären. Dazu fragen Sie unsere Experten. Verein – Wikipedia https://de.wikipedia.org › wiki › Verein

  • Abgemahnt | aus fragwürdigem Anlass

    Lesen Sie die Vorgeschichte unter https://www.dsgvoflat.de/post/abmahnung-ausaktuellem-anlass. Gleichermaßen fragwürdig und unverständlich ist, wenn Vereine und Verbände nach Versand einer E Mail ohne Werbeinhalten via Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO desavouiert, einen Anwalt hinzunimmt und eine Unterlassungserklärung wegen einer vermeintlichen Werbe-E-Mail erwirken lässt. So widerfuhr es ausgerechnet dem bdvv, insofern wir uns als Musterverein für das Vereinswesen verstehen und täglich entsprechenden Support für unsere Mitglieder leisten, auch in Fragen zur Datenschutzumsetzung. Umso schwerer ist weiter unten ein auszugsweise zitiertes Anwaltsschreiben nachzuvollziehen. Dem Leser sei es jetzt überlassen, sich schadenfroh ins Fäustchen zu lachen, über vorliegendes Geschehen nach eigenem Ermessen zu befinden und sich bestenfalls vorzusehen. Ein Anfrage bei der Datenschutzbehörde indes hat ergeben, dass sich dieser Fall im zivilrechtlichen Bereich befinde und sie hier nicht zuständig sei. Jedenfalls haben wir erwogen, nachfolgend beschriebene Abmahnung so nicht hinzunehmen, nicht zuletzt auch, um die Zuwendungen unserer Mitglieder nicht für  Anwälte und Abmahngebühren ausgeben zu müssen. Vorab sei angemerkt, dass vorausgegangenem Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO unsererseits eine obligatorische Empfangsbestätigung, verbunden mit einer höflichen Abbitte, desweiteren mit einer Bestätigung der erbetenen Datenlöschung und einer Begründung mit Bezug auf Art. (6) 1c) und 1f) DSGVO, wie weiter unten im Zuge wegen nachvertraglicher Korrespondenz nicht unberechtigt erwähnt,  umgehend versandt wurde. Nunmehr wir gehalten waren, die Kontaktdaten des Betroffenen für ein Antwortschreiben wieder zu verwenden, nicht ohne uns der Löschfristen für vorliegenden Fall zu vergewissern. Nachfolgende  Diktion des anwaltlichen Vertreters des ungenannten Betroffenen mögen Sie sich zu Gemüte führen: "Dem Versand derartiger Werbemails (es war nur eine Mail, verbunden mit Datenschutzhinweisen an unsere Mitglieder und Newsletterabonnenten, ohne jegliche gewerbliche Dienstleistung anzubieten.) habe die Mandantschaft zu keinem Zeitpunkt zugestimmt. Die Zusendung einer Werbemail ohne die Zustimmung des Adressaten stelle nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az: I ZR 218107), "so die anwaltliche Vertretung des Betroffenen. Weiter schreibt die Kanzlei in eindrucksvoller Epik: "Die unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung beeinträchtige den Betriebsablauf ihrer Kanzlei (gemeint war der Betriebsablauf der Geschäftsstelle des Mandanten und nicht der der Kanzlei, insofern das falsche Pronomen an dieser Stelle in gewisser Weise ein systematisches Abmahnen vermuten lässt. Offensichtlich hat die Kanzlei den Vordruck auch schon für sich selbst verwendet.) in nicht unerheblichem Umfang, der sich insbesondere aus dem zusätzlichen Zeitaufwand für das Sichten und Aussortieren dieser E~Mails (zur Verstärkung nimmt man gerne den Plural an) ergibt. Erschwerend komme dabei hinzu, dass ihr Mandant zur Vermeidung weiterer Werbemails dem Erhalt weiterer E-Mails ausdrücklich widersprechen müsse. Laut zutreffender Ausführungen des BGH berge ein solches Vorgehen die große Gefahr eines Umsichgreifens des Versandes weitere unberechtigter Werbemails auch durch andere Anbieter (jetzt wird Kollektivschuld auch noch als Begründung herangezogen). Dieser Eingriff sei auch rechtswidrig. Gemäß BGH (so), folge dies aus der gesetzgeberischen Wertung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, nach dem jede Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten eine unzumutbare Belästigung darstellt. Spätestens an dieser Stelle hätte eine Abmeldung (unsubscribe) aus dem E-Mailverteiler genügt, um einerseits der Widerruflichkeit selbst nachzukommen und  um die vorbeschriebene Belästigung auch für die Zukunft zu verhindern. Ihrer Mandantschaft stünde gegen unseren Verband ein Unterlassungsanspruch nach § 823 Abs. 1, §1004 Abs. 1 s. 2 BGB zu. Bevor gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung und Sicherstellung der Rechte ihrer Mandantschaft veranlasst würden, gäbe man uns Gelegenheit, die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen. Man weise ausdrücklich darauf hin, so fuhr die engagierte Kanzei fort, dass nur die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei zukünftigen Zuwiderhandlungen zur Sicherstellung der Ansprüche ihrer Mandantschaft geeignet sei. Nur dann sei die Unterlassungserklärung geeignet, die Wiederholungsgefahr für die Zukunft zu beseitigen. Dem Eingang einer rechtsverbindlich unterzeichneten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für die man anliegend einen Entwurf beigefügt habe,  sähe man bis spätestens innerhalb von 7 Tagen entgegen. Eine Vorab-Übersendung per Telefax wahre die Frist. Zur Wirksamkeit der Unterlassungserklärung sei jedoch auch die Übersendung des Originals erforderlich (vgl. BGH GRUR 1990, 530). Man weise darauf hin, dass  aufgrund der Eilbedürftigkeit - angesichts der Verletzungshandlung - grundsätzlich keine Fristverlängerung gewährt werden könne. Sollte die geforderte Erklärung nicht bis zu vorgenanntem Zeitpunkt vorliegen, werde man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine rechtsmissbräuchliche gewissermaßen serienmäßige Abmahnung ohne individuelle Prüfung etwaiger entlastender Umstände wäre hier wohl vorzuwerfen. Ferner sei der Verband nun verpflichtet, die Kosten der Inanspruchnahme für diese Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zu zahlen. Die hier vorliegende Abmahnung läge im Interesse seiner Mandantin (der Betroffene ist inzwischen eine Betroffene, von wegen ...), da durch sie eine sofortige gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, die mit weiteren Kosten verbunden wäre, vermieden würde. Für ihre Tätigkeit wäre im vorliegenden Fall eine 1,3 Geschäftsgebühr aus einen Streitwert von 6.000,- anzusetzen." 571,44 € Geschäftsgebühr. Die Zahlungsfrist sah 7 Tage vor. Wie oben bereits angemerkt, ist es jetzt dem Leser überlassen, sich einen Reim über vorliegendes Geschehen zu machen und sich einsichtsweise selber gegen solche Bedrohungslagen zu wappnen. Denn, wer sich nicht an den Datenschutz hält, der hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die sich an die strengen gesetzlichen Vorgaben halten, so haben die Gerichte befunden. Ob sich der vermeintliche Wettbewerbsvorteils durch unsere E-Mail bestätigt, befürchte ich, verneinen zu müssen. Stellt sich hier eher die Frage nach dem Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, welchen sich ein gemeinnütziger Verein mit dem Versand einer informellen E-Mail über ehrenamtliche Mitwirkung beim Datenschutz vornehmlich an Mitglieder und möglicherweise versehentlich auch an Dritte, dessen Einwilligung nicht bewiesen werden kann, verschaffen sollte. Dem ´ Recht auf Vergessenwerden´  könnte man dem Betroffenen auch in sprichwörtlicher Weise leicht nachkommen. Unser obligatorisches Antwortschreiben enthielt demnach die  gewünschte und hoffentlich DSGVO-konforme Auskunft über die Handhabung der personenbezogenen Daten des betroffenen Mandanten, ferner den informellen Hinweis, vorliegende  Abmahnung mindestens zur Kenntnisnahme  an die Datenschutzbehörde weiterzuleiten und den Sachverhalt weiter cora Publikum zu spezifizieren: Die Kontaktaufnahme und die Speicherung der personenbezogenen Daten des Betroffenen standen im Kontext mit einem zuvor bestehenden Software-Nutzungs-Vertrag, dessen vertragliche Erfüllung bereits schon vor Mai 2018 begann und nach deren Beendigung nach dem Mai 2018 kein Widerruf erfolgte. Aus Art. 7 Nr. 4 DSGVO (Einwilligung/Widerspruch) sollte hier kein Verstoß abgeleitet werden können. Vielmehr erhielt der bdvv nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen und nach Inkrafttreten der DSGVO noch eine versehentliche Abbuchung, welche nach Reklamation auch storniert und korrekt zurück überwiesen wurde. Die daraufhin folgende E-Mail-Korrespondenz jedoch enthielt dann seitens des vermeintlichen Betroffenen entgegen dem Kopplungsverbot tatsächlich gewerbliche Werbung. Ich erinnerte mich: Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. Insofern reklamierten wir hier unsererseits Art. 7 Nr. 4 DSGVO (Kopplungsverbot) ab Mai 20128 und begründen, wie oben erwähnt, aber vorsorglich auch Art. (6) 1f) DSGVO (berechtigtes Interesse) die Wiederholungsgefahr einer unberechtigten Abbuchung und deren Abwehr betreffend. Insofern vertreten wir weiterhin die Meinung, das hier eine Ausnahme zum Einwilligungserfordernis anzunehmen ist und eine Einwilligung des betroffenen Empfängers mindestens ausnahmsweise entbehrlich ist. Gemäß § 7 III UWG ist dies gegeben, schon allein dadurch, dass mit dem vermeintlichen Betroffenen bereits ein langjähriger Geschäftskontakt bestand und dieser von der Datenspeicherung ja hätte wissen müssen. Wir vermuten hier eine geschäftsmäßige ggf. sogar automatisierte Abmahn-Masche und halten dieses Vorgehen für fragwürdig und haben dazu bei der zuständigen Behörde um Handlungsempfehlungen gebeten. Unsere Mitglieder mögen weitere Auskünfte zu dem Vorfall bei uns erfragen. Ansonsten halten wir Sie hier auf dem Laufenden. Hier hält der bdvv datenschutzkonforme-Lösungen bereit, die nichts kosten und zu dem effiziente Vereinskommunikation sowie dsgvo-konformes und cloudbasiertes Vereinsmanagement (SaaS) bei gleichzeitig nachhaltiger Datenschutzkonformität ermöglichen. #zerodatabreachculture #verein4punkt0 #privacyasaservice #paas #verein #bdvv #datenschutz

  • Google Alerts - Vereine

    Beleg für das ehrenamtliche Engagement einerseits, andererseits aber auch für Probleme und Bedrohungslagen sind die vielen Veröffentlichungen in den Medien. Mit Google Alerts geben wir hier einen kleinen Eindruck über die Vielfalt des Vereinswesens und seiner Nachrichtenlage. Wer gerne selber recherchieren will oder sich aktuelle Vereinsnachrichten thematisch selber zusammen stellen will, findet unter https://www.google.com/alerts noch mehr Informationen.

  • Einfache Vereinsverwaltung durch neues Online-Portal

    Der Bundesverband deutscher Vereine und Verbände begleitet das Start-Up-Unternehmen CAMPAI bei der Entwicklung einer web-basierten zukunftsweisenden Informations- und Arbeitsoberfläche, die die Alltagsarbeit im Verein und Ehrenamt auf ein Minimum reduziert. Das Portal des Kompetenzzentrums von #CAMPAI überzeugt durch intuitive Bedienung sowie schnelle und sichere Anwendung. Das einfache Verwalten, Organisieren, Netzwerken, Kommunizieren, Finanzieren und besonders der Datenschutz bringen Sicherheit und Vertrauen in die Führung jeder Organisation. Auch bei der Kommunikation mit den Mitgliedern und der Organisation von Aufgaben beschreitet die Plattform neue Wege. Ganz gleich ob Datenpflege, Vertrags- und Beitragsmanagement oder Abrechnung: Der Anwender versteht ohne Lernaufwand, wie die Werkzeuge auf der Plattform funktionieren. Mit CAMPAI können die Anwender Neuigkeiten teilen, Veranstaltungen anlegen und überwachen sowie mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern über alle Kanäle hinweg kommunizieren. Kostenfreie Anmeldung unter campai.com

  • Was hat Datenschutz mit Vereinskommunikation zu tun.

    Wir haben uns die Aufgabe gestellt, einen proaktiven Datenschutz auf allen Ebenen unserer Organisation einzufordern und die generierte Datenschutzdokumentation in die Ablage zu legen. Denn mit der Dokumentation alleine ist kein Datenschutz gegeben und die Chance für innovative Vereinskommunikation wäre vertan. Wir leben den Datenschutz und dokumentieren unsere personenbezogenen Verarbeitungstätigkeiten mit Hilfe agiler Methoden, DSGVO-konform. Datenschutz ist nichts Fragwürdiges oder etwa ein Bürokratiemonster, wie weitläufig an Stammtischen abfällig diskutiert. Datenschutz ist gesetzt, wie auf ´Grün warten´ an der Ampel, wie ´Sicherheitsschuhe´ auf der Baustelle, wie ´TÜV´ beim Auto oder wie ´Vorsorge´ beim Doktor und ist auch Teil unseres zivilen Lebens. Beim ´Datenschutz´ geht es um uns Bürger und den Schutz unserer persönlichen Daten, vor allem, wenn diese ohne Kenntnis oder ohne Einwilligung veröffentlicht oder weitergeleitet werden,  wenn keine/r weiß, wer sie weiterverarbeitet und auswertet und erst recht, wenn keine/r weiß, wie man seine Datenhoheit und seine Selbstbestimmung wahren kann. Insofern hat die Europäische Union jedem Bürger der Union eine Steilvorlage geliefert, den Datenschutz auch persönlich einzufordern. Verantwortliche Vorstände tragen diesem Umstand Rechnung indem sie allenfalls ihrer #Dokumentationspflicht, ihrer #Informationspflicht, ihrer #Rechenschaftspflicht und ihrer #Auskunftspflicht nachkommen, um eher ersatzweise #Datenschutzkonformität gemäß #DSGVO nachzuweisen. Ausgeführt wird er Datenschutz nicht wirklich. Qualitätswesen, Arbeitssicherheit, Gesundheitsvorsorge, Umweltbewusstsein,  haben bereits ihren Stellenwert in der Gesellschaft bekommen. Persönlicher Datenschutz hingegen und Selbstbestimmung, übrigens auch im Kontext der Vorsorgedokumenten wie Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vollmachten, werden eklatant vernachlässigt. Die großen Player in der Wirtschaft haben reagiert und haben notgedrungen kapiert und auch schon Lehrgeld bezahlt, während die organisierte Zivilgesellschaft ihre personenbezogenen Datenverarbeitung größten Teils ungeschützt verrichtet. Vereinsvorstände, welche bislang den Datenschutz verneint haben, unterschätzen diese Bedrohungslage, nicht etwa wegen der drastischen Pönalen - da sollten Vereine ausreichend versichert sein - sondern wegen ihrer Verantwortungslosigkeit gegenüber ihren Mitgliedern. Gemeint ist hiermit, dass die Selbstbestimmung der Mitglieder leichtfertig untergraben wird. Der bdvv hat hier seine Hausaufgaben gemacht und trägt nicht nur der viel zitierten Dokumentations- und Informations- und Rechenschaftspflicht  Rechnung, sondern kommuniziert jede einzelne DSGVO-relevante Verarbeitungstätigkeit und die damit verbundenen Geschäftsprozesse, Kategorien und Zuständigkeiten unmittelbar mit den berechtigten Mitwirkenden bzw. Ausführenden und protokolliert diese zum Nachweis der Datenschutzkonformität. Via agilem Management erreichen wir organisationsweit jedes am Datenschutz mitwirkendes Mitglied. Insofern wir mit dieser Kommunikationsmethode gleichermaßen die Mitgliederbindung und somit die Reichweite des Datenschutzes ausbauen,  statt lediglich die Datenschutzdokumentation mit Unbehagen in die Schublade zu legen. Insofern empfehlen wir unseren Verbandsmitglieder, den Mehrwert des Datenschutzes in der Vereinskommunikation zu erkennen. Der bdvv stellt sein Datenschutzmanagement auch allen Mitgliedern zur eigenen Anwendung zur Verfügung. Es wird lediglich ein individuell vereinbarter Beitrag für Nutzung- und Support berechnet. Dieser Support enthält eine kontinuierliche  Datenschutzberatung und das damit verbundene Datenschutzmanagement, bestehend aus Handlungsanweisungen für die Nutzung der Applikation sowie für die eigene Mitwirkung am eigenen Datenschutz. Dass sich das lohnt, erkennt man spätesten an einer messbar effizienteren Vereinskommunikation und am intensiveren Zusammenwirken untereinander, nicht nur wegen Datenschutz, sondern auch wegen weiterer Initiativen wie Veranstaltungs- oder Turniermanagement, wegen Reise- und Sportmanagement oder wegen Bildungs- und Kulturmanagement, was Vereine eben so machen. Agile Vereins- oder Verbandskommunikation in Echtzeit ist das Zauberwort. Und wir nennen das verein4punkt0. Wie das funktioniert? Grundsätzlich reicht ein Anruf oder eine Mitteilung und nach wenigen Minuten ist, verbunden mit ein paar persönlichen Angaben, Ihr Datenschutz DSGVO-konform aufgestellt. Mit weiteren Einstellungen und Handlungsanweisungen stellen wir dann gemeinsam nachhaltige Datenschutzkonformität auf initiative Weise (proaktiv) her.  Eine bdvv-Mitgliedschaft vorausgesetzt. Übrigens, was für Vereine möglich ist, gilt auch für Unternehmen. #zerodatabreachculture, #verein4punkt0

  • Finanzierung

    Das ehrgeizige Datenschutzvorhaben wird vorerst durch den bdvv finanziert und durch ehrenamtliche Mitwirkung vorangetrieben. Durch unseren Einsatz erbringen wir zunächst Durchführung gezielter Umfragen und Kampagnen zur Teilnehmerakquisition- und sondierung aktiv mitwirkender Teilnehmer aus Vereinen und Verbänden * Setupkosten für Datenschutzmanagementsystem (DSMS) Entwicklung der DSMS-Applikationen und datenschutzrelevanter Inhalte. praktische Einführung und Anwendung der entwickelten Applikationen bei den mitwirkenden Teilnehmern Support (Hotline) Lizenzierungen, Cloudservices, Hosting, etc, Projektadministration Rechtsberatung* * * Bei Verbänden ist die Reichweite des Projektes um das Vielfache größer ** Rechtsberatung nur bei bdvv-Mitgliedern

  • Datenschutzkonformes Vereinsmanagement

    Es gilt, den Datenschutz in Vereinen und Verbänden vorbildlich und konsequent zu kommunizieren und wirksam umzusetzen, nämlich direkt am Ort einer mutmaßlichen Datenschutzverletzung. Damit ist z. B. der jeweilige Arbeitsplatz gemeint, egal ob stationär oder mobil. Dazu müsste jeder einzelne Verein unverhältnismäßig viel Aufwand erbringen. Es wären Gesetze zu lesen und zu verstehen, Compliances zu verfassen, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, Datenschutzkonzepte und -dokumentationen anzufertigen, ganz zu schweigen von Löschfristen- und Vorfallmanagement, Datenschutzerklärungen, Auftragsdatenverarbeitung, Auskunfts- und Informationspflichten, Schulungen, etc.. Ziel ist, alle verantwortlichen Mitwirkenden einer Organisation methodisch an effiziente Applikationen so heranzuführen, dass obligatorische Datenschutzmaßgaben bereits während der Verarbeitungen personenbezogener Daten zu jeder Zeit gegenwärtig sind und entsprechende Datenschutzkonformität `live´ in Echtzeit nachhaltig nachgewiesen werden kann.

  • Dunkelziffer

    Allein in Deutschland gibt es über 600.000 eingetragene Vereine. Die Dunkelziffer der nicht eingetragenen Vereine wird mit bis zu zwei Mio. geschätzt. Mit begründeter Berechtigung ist hier anzunehmen, dass der unbequeme Datenschutz beim Vereinsmanagement so ziemlich an letzter Stelle steht. ​ Der Datenschutz sollte eine zentrale Bedeutung bei der Vereinsarbeit haben, verbunden mit gebührender Achtsamkeit anderen gegenüber. ​ Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zur wirksamen Umsetzung des Datenschutzes Paragraphen, Erwägungen, Richtlinien zu beachten sowie Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln und auch umzusetzen. Mit einer obligatorischen Datenschutzdokumentation per Datenschutzgenerator und einer jährlichen Überprüfung ist ein proaktives Datenschutz-management allenfalls nur teilweise zu bewältigen und nachzuweisen. ​ Der Datenschutz muss unmittelbar am Ort eines mutmaßlichen Verstoßes wirken und nicht als Datenschutzdokumentation in der Schublade landen. ​ Mit effizienten Methoden und innovativen Applikationen könnten alle Teilnehmer und Mitwirkenden jeder Organisation bereits während der Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform handeln und als Nebeneffekt die Effizienz ihrer Arbeit maßgeblich steigern, um auch der mit dem Datenschutz gebotenen Achtsamkeit gegenüber anderen nachzukommen. Jede Datenverarbeitung, -speicherung und -löschung sowie jede datenschutzrelevante Korrespondenz könnte datenschutzkonform protokolliert werden, insofern gleichermaßen die gesetzlich geforderte Datenschutzkonformität nachhaltig nachgewiesen werden kann und etwaige Bedrohungslagen proaktiv vermieden werden. ​

  • Datenschutzpräsenz in Echtzeit

    Einen interessanten Artikel finden Sie unter https://www.dsgvoflat.de/post/datenschutz-in-echtzeit. Hier wird aufgezeigt, wie der #Datenschutz am Arbeitsplatz und unterwegs  rund um die Uhr präsent ist. Datenschutz ist gewissermaßen am PC oder Smartphone gegenwärtig. Man braucht nur hinzuschauen, vorausgesetzt man reagiert auf entsprechende Push-Nachrichten. Datenschutzrelevante Informationen können  empfangen oder abgerufen und kommentiert werden. Mit dieser agilen Methode werden #Datenschutzkonformität und #Rechenschaftspflicht durch die Einhaltung der Datenschutzmaßgaben quasi  in Echtzeit nachgewiesen. #zerodatabreachculture

Mitwirkung ist das Schlüsselwort.

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DSGVO

Die europäische Kommission hat mit der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) eine Vorlage geliefert, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, verbunden mit dem Recht auf freie Meinungs-äußerung und Informations-freiheit.

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Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

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