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Image by Markus Spiske

Selbst-bestimmung

Das Thema der Selbstbestimmung ist sowohl im Kontext des Identitätsrechts (Selbstbestimmungsgesetz) als auch im Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB) von großer Bedeutung.

 

Beide Bereiche beleuchten unterschiedliche, aber eng miteinander verbundene Aspekte der Autonomie und Entscheidungsfreiheit von Individuen. 

Autonomie und Entscheidungsfreiheit

Idendität und Wille

Während das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) vor allem den geschlechtlichen Identitätswechsel und die persönliche Selbstbestimmung regelt, zielt das Betreuungsrecht darauf ab, Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, möglichst viel Eigenverantwortung zu erhalten und gleichzeitig rechtlich zu unterstützen.

Identitätsrecht (Selbstbestimmungsgesetz)

  • Identitätsrechte:
    Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zielt darauf ab, die Rechte von Individuen in Bezug auf ihre Identität zu stärken. Es betont die Freiheit, selbstbestimmt Entscheidungen über persönliche Identität, etwa Geschlecht, zu treffen.

  • Vereinfachte Verfahren:
    Verfahren für die Änderung von personenbezogenen Dokumenten sollen vereinfacht werden, um den Zugang zu rechtlicher Anerkennung zu erleichtern, ohne unnötige Hürden oder übermäßige Bürokratie.

  • Schutz vor Diskriminierung:
    Das Gesetz strebt danach, Bürgerrechte und Diskriminierung zu bekämpfen und das Recht jedes Einzelnen zu gewährleisten, ohne soziale oder gesetzliche Diskriminierung selbstbestimmt leben zu können.

 

Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB)

  • Entscheidungshilfe statt Bevormundung:
    Das moderne Betreuungsrecht betont die Unterstützung der betreuten Personen in der selbstbestimmten Entscheidungsfindung. Betreuer sollen dazu beitragen, dass Betreute soweit wie möglich ihre Angelegenheiten selbst regeln.

  • Wille des Betreuten:
    Der Wille und die Interessen der betroffenen Person stehen an oberster Stelle. Ihre Wünsche, soweit sie ermittelt werden können, sind bei Entscheidungsprozessen maßgeblich zu berücksichtigen.

  • Einschränkungen nur bei Notwendigkeit:
    Maßnahmen, die die Freiheit der betreuten Personen einschränken, sind nur erlaubt, wenn sie notwendig und verhältnismäßig sind, um deren Wohl zu sichern und zuvor keine milderen Mittel möglich waren.

Prinzip der Autonomie

Beide Rechtsbereiche unterstreichen das Prinzip der Autonomie, jedoch aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich häufig auf die Identität und den rechtlichen Status, während das Betreuungsrecht mehr auf die praktische Unterstützung und Entscheidungsfähigkeit im Alltag zielt.

 

Beide Ansätze fördern das Grundrecht jedes Menschen, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, während sie gleichzeitig erkennbare Schutzmechanismen bieten, um die Rechte und das Wohl von besonders schutzbedürftigen Personen zu sichern.

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