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Versicherungs-schutz
Haftungsrisiko vermeiden
Versicherungsschutz ist obligatorisch, wenn man das Versicherungsrisiken minimieren will. Haftungsrisiko in Kauf zu nehmen, grenzt an Fahrlässigkeit und birgt für Vereinsvorstände, Veranstaltungsorganisatoren oder Reiseveranstalter ein beachtliche Fährlässigkeit.
Haftung und Risiko
Verschuldenshaftung | Gefährdungshaftung | Vertragshaftung
Gewiss ist, dass ein Vorstand eines Vereins ohne Vereinsversicherung persönlich und ggf. auch mit seinem Privatvermögen haftet. So oder so ähnlich beginnen die meisten Beiträge in Webseiten und Foren, wenn es um Reduzierung des Haftungsrisikos bei Personen- und Sachschäden geht.
Erwähnung finden weiterhin Veranstalterhaftpflicht (Gefährdung), Vermögensschadenhaftpflicht (Verschuldung) bzw. eine Organ- oder Manager-Haftpflicht-Versicherung. Als ob dies nicht schon genug wäre, fügt sich noch der Rechtsschutz (Vertrag) zur Vermeidung vermeintlicher Anwalts- und Gerichtskosten an.
Insofern diese Themen hier nicht abschließend betrachtet werden können, empfiehlt es sich, in dem Vereinsversicherung gegen Fahrlässigkeiten mehr Rat einzuholen.
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Vereinsrisiko
Hier offenbaren sich die Vor- bzw. Nachteile bei eingetragenen Vereinen (e.V.) und nicht eingetragenen Vereinen. Hier macht die Rechtsfähigkeit den Unterschied aus, wenn es um die Haftung geht.
Auch die Fragen zum etwaigen Vereinvermögens, zur steuerlichen Situation sowie zur Trägerschaft von Rechten und Pflichten, des weiteren zu wirtschaftlicher Tätigkeit werden zu klären sein.
Die Liste Haftungsrisiken ist lang, insofern nur ein versierter Vereinberater und eine Versicherung das Risiko mindern können.
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