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Kindesmissbrauch

Das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung, bietet eine neue Perspektive im Umgang mit schweren Straftatbeständen, insbesondere dem Kindesmissbrauch.

Schützt die Unschuldigen – Stoppt Kindesmissbrauch!

Kindesmissbrauch ist ein Straftatbestand, der in Deutschland im § 176 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Er umfasst alle Handlungen, die die körperliche, sexuelle oder seelische Entwicklung eines Kindes unter 18 Jahren gefährden oder beeinträchtigen.

Kindeswohlgefährdung und Präventivmaßnahmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Kindesmissbrauch effektiver zu bekämpfen, indem es einen sicheren Rahmen für das Melden solcher Vergehen schafft und so den Schutz der am stärksten gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft verstärkt.

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Sobald Preispläne zum Kauf verfügbar sind, erscheinen diese hier.

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Präventionsprogramme

Hierbei geht es um die Entwicklung und Implementierung von Bildungs- und Aufklärungsprogrammen in Schulen, Gemeinden und bei den Eltern, um das Bewusstsein für die Anzeichen von Kindesmissbrauch zu schärfen und Präventionsstrategien zu vermitteln.

Dies bezieht sich auf die Bereitstellung von psychologischer Betreuung, rechtlicher Unterstützung und sicheren Zufluchtsorten für Opfer von Kindesmissbrauch, um ihnen bei der Bewältigung ihrer Traumata und bei der Wiederherstellung eines normalen Lebens zu helfen.

Unterstützung für Opfer

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Gesetzliche Reformen:

Die Forderung nach strengeren Gesetzen und härteren Strafen für Täter von Kindesmissbrauch, um sowohl abschreckende Wirkung zu erzielen als auch Gerechtigkeit für die Opfer sicherzustellen.

Eine Initiative des bundesver-bandes deutscher vereine & Verbände e. V. (bdvv) in Verbindung mit RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG an gleicher Adresse in Regensburg.

DSGVO

Die europäische Kommission hat mit der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) eine Vorlage geliefert, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, verbunden mit dem Recht auf freie Meinungs-äußerung und Informations-freiheit.

COMMUNITY

Willkommen bei vereine::de. Trete noch heute unserer Community bei und blicke hinter die Kulissen. Verlinke deine Vereine und deine Organisation mit vereine::de.

TOURISMUS

Vereins- und Gruppenreisen sowie -ausflüge gehören zu den beliebtesten Veranstaltungen und Freizeitbeschäftigungen. vereine::de vermittelt Bus-, Bahn, Schiffs- und Flugreisen weltweit.

* Keine Rechtsberatung

Die Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als solche verwendet werden. Sie dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Bitte beachte, dass jeder Fall individuell ist und eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erforderlich ist, um die Rechtslage in deinem konkreten Fall zu beurteilen. Wenn du Rechtsberatung benötigst, wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens.

** Transparenz

Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

*** KI-Haftungsausschluss

Die auf vereine.de bereitgestellten Informationen werden teils durch Drittanbieter sowie mithilfe von KI-Technologien erstellt. Trotz sorgfältiger Recherche und Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir haften nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Inhalte entstehen.

Sprachlicher Hinweis

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