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Kindesmissbrauch

Das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung, bietet eine neue Perspektive im Umgang mit schweren Straftatbeständen, insbesondere dem Kindesmissbrauch.

Schützt die Unschuldigen – Stoppt Kindesmissbrauch!

Kindesmissbrauch ist ein Straftatbestand, der in Deutschland im § 176 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Er umfasst alle Handlungen, die die körperliche, sexuelle oder seelische Entwicklung eines Kindes unter 18 Jahren gefährden oder beeinträchtigen.

Kindeswohlgefährdung und Präventivmaßnahmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Kindesmissbrauch effektiver zu bekämpfen, indem es einen sicheren Rahmen für das Melden solcher Vergehen schafft und so den Schutz der am stärksten gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft verstärkt.

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Präventionsprogramme

Hierbei geht es um die Entwicklung und Implementierung von Bildungs- und Aufklärungsprogrammen in Schulen, Gemeinden und bei den Eltern, um das Bewusstsein für die Anzeichen von Kindesmissbrauch zu schärfen und Präventionsstrategien zu vermitteln.

Dies bezieht sich auf die Bereitstellung von psychologischer Betreuung, rechtlicher Unterstützung und sicheren Zufluchtsorten für Opfer von Kindesmissbrauch, um ihnen bei der Bewältigung ihrer Traumata und bei der Wiederherstellung eines normalen Lebens zu helfen.

Unterstützung für Opfer

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Gesetzliche Reformen:

Die Forderung nach strengeren Gesetzen und härteren Strafen für Täter von Kindesmissbrauch, um sowohl abschreckende Wirkung zu erzielen als auch Gerechtigkeit für die Opfer sicherzustellen.

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